Ratgeber

Bausparkassen-Kundenzeitschriften Abo aus Versehen

Millionen Bausparer erhalten alle paar Monate ein Kundenmagazin von ihrer Bausparkasse. Was vielen dabei nicht klar ist: Sie bezahlen für das Heft. Im Einzelfall können die Zusatzkosten sogar die pünktliche Zuteilung der Bausparsumme gefährden.

Auch gut gemachte Zeitschriften interessieren nicht jeden.

Auch gut gemachte Zeitschriften interessieren nicht jeden.

Sie heißen "Das Haus", "Mein Eigenheim", "house and more" oder schlicht "Wohnen" und landen regelmäßig in Millionen deutscher Briefkästen: Die Kundezeitschriften der Bausparkassen. Während die Bausparer noch auf die Zuteilung ihrer Darlehen warten, werden sie mit Themen rund ums Wohnen bei der Stange gehalten. Gartentipps, Förderinfos oder Dekoideen - die Texte können durchaus vielfältig und informativ sein. Und trotzdem interessieren sie längst nicht jeden. Viele Hefte landen ungelesen im Altpapier – obwohl sie bezahlt worden sind.

Was die meisten nämlich übersehen: Die Kundenzeitschriften sind kein Gratis-Service der Bausparkassen. Je nach Heft und Erscheinungsrhythmus zahlen die Abonnenten zwischen 3,80 Euro und 12 Euro im Jahr. Das ist nicht viel für ein gut gemachtes Heft – aber trotzdem zu viel für ein Heft, das nicht gelesen wird.

Versteckte Klausel

Fragwürdig ist vor allem die Art, wie die Abos zustande kommen Meist werden die Kunden gar nicht gefragt, ob sie die Zeitschrift lesen wollen. Über eine Klausel im Bausparvertrag wird ihnen das Abo einfach untergeschoben. "Sofern ich die Zeitschrift Mein EigenHeim nicht bereits erhalte, bestelle ich sie zu dem Preis und den Bedingungen auf der Rückseite unter Nr. 5", heißt es beispielsweise im Bauspar-Antrag von Wüstenrot. Kein Einzelfall: Als die Stiftung Warentest Anfang des Jahres 21 Bauspar-Anträge auf solche versteckten Abo-Klauseln untersuchte, wurde sie 14 Mal fündig. Nur wer das Kleingedruckte studiert und ausdrücklich widerspricht, kommt um das Abo herum.

Bezahlt wird aus dem Sparguthaben

Oft bemerken die Kunden die Kosten erst, erst wenn sie ihren Kontoauszug in den Händen halten. Die Abonnement-Gebühren werden nämlich vom Sparguthaben abgezogen. Im Sparplan werden die Kosten allerdings meist nicht einkalkuliert. Wenn es besonders dumm läuft, kann das zur Folge haben, dass die Bausparsumme später zugeteilt wird als ursprünglich errechnet. Das ist meist nicht weiter schlimm, wer aber dringend zu einem bestimmten Termin auf den Kredit angewiesen ist, bekommt Probleme.

Ein Gutes haben die Abos: Sie lassen sich jederzeit kündigen. Wer das Heft ohnehin nicht liest, wird es mit einem formlosen Brief an die Bausparkasse wieder los. Am besten ist es natürlich, man  lässt es gar nicht so weit kommen und streicht die entsprechende Klausel aus dem Bausparantrag.

 

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Quelle: ntv.de

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