E-Mails sind tabu Administrator darf nicht schnüffeln
15.09.2010, 17:59 UhrEin EDV-Administrator, der in E-Mails und Kalendereinträgen des Firmenvorstands herumstöbert, kann er fristlos entlassen werden. Das hat das Landesarbeitsgericht Köln entschieden. "Ein EDV-Administrator darf seine Zugangsrechte nur für seine Aufgaben nutzen, die der Funktion des Computersystems dienen", so die Richter. "Er darf nicht außerhalb dieser Aufgaben Inhalte fremder Datenbestände einsehen." Sobald er seine Zugangsrechte missbrauche, sei eine fristlose Kündigung zu rechtfertigen (AZ: 4 Sa 1257/09).
Das Gericht ließ das Argument des Klägers nicht gelten, er sei auch als Innenrevisor tätig gewesen und habe deshalb den Vorstand kontrollieren müssen. Selbst die Richtlinien für die Innenrevision ließen eine solche Kontrollmaßnahme nicht zu, betonte das Gericht.
Quelle: ntv.de, dpa