"Vorsätzlicher Gesetzesbruch" Aigner schimpft auf Banken
19.07.2010, 09:56 UhrEigentlich sollte das Beratungsprotokoll Bankkunden stärken. Doch die Banken scheinen nicht so mitzuspielen, wie von der Politik gewünscht. Jetzt hat Bundesverbraucher-schutzministerin Ilse Aigner die Kreditinstitute ins Visier genommen und den Banken vorgeworfen, bei Beratungs-protokollen vorsätzlich Gesetze zu brechen. Es könne nicht sein, dass gerade in den Beratungsgesprächen gesetzliche Vorgaben teilweise bewusst umgangen würden, sagte Aigner dem "Hamburger Abendblatt". "Mangelhafte oder fehlerhafte Protokolle sind garantiert der falsche Weg, verloren gegangenes Vertrauen zurückzugewinnen." Viele Banken glaubten noch immer, sie könnten die Wünsche und Vorstellungen ihrer Kunden ignorieren, sagte die Ministerin.
Auch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) müsse ihrer Kontrollpflicht intensiver nachgehen. "Die BaFin muss den Finger auf die Wunde legen und die Banken und Finanzdienstleister stärker kontrollieren", forderte Aigner. "Außerdem sollte sie Vorgaben machen, die die Qualität der Beratungsprotokolle verbessern. Das könnte durch Rundschreiben geschehen."
Beweismittel oft ohne Beweiskraft
Seit Anfang des Jahres müssen Banken und Finanzdienstleister über jede Anlageberatung bei Privatkunden ein schriftliches Protokoll erstellen. Das muss dem Kunden nach Abschluss des Beratungsgesprächs, auf jeden Fall noch vor Abschluss des Geschäfts ausgehändigt werden. Im Falle einer Falschberatung besitzt der Kunde damit ein Beweismittel, um mögliche Schadenersatzansprüche durchzusetzen.
In einer Stichprobe der Stiftung Warentest im Frühjahr zeigte sich allerdings, dass es viele Banken mit ihrer Aufklärungspflicht nicht sehr ernst nehmen. Teilweise bekamen die Tester das Schriftstück gar nicht ausgehändigt, in vielen Fällen ließen standardisierte Phrasen in den Vordrucken wenig Raum für die tatsächlichen Beratungsinhalte. "Vordrucke, die den gesetzlichen Mindestanforderungen nicht entsprechen, lediglich vorformulierte Textbausteine enthalten und keinen Platz für die tatsächlichen Bedürfnisse des Kunden zulassen, gehören aus dem Verkehr gezogen", forderte Aigner. Kunden sollten das Protokoll keinesfalls unterschreiben. Sonst kann es die Bank am Ende sogar gegen sie selbst verwendet werden.
Quelle: ntv.de, ino/AFP