Verbraucherzentrale fordert 30-Tage-Grenze Airlines wegen Vorauskasse-Praxis verklagt
03.07.2013, 15:00 UhrWegen überhöhter Anzahlungsforderungen hat die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen Klage gegen fünf Fluggesellschaften erhoben. Dass diese sofort bei Buchung – und damit oft monatelang im Voraus – die Bezahlung des vollen Flugpreises verlangen, sehen die Verbraucherschützer als klaren Verstoß gegen das Prinzip "Ware gegen Geld".

Der Flugpreis sollte frühestens 30 Tage vor Abreise fällig werden, fordern die Verbraucherschützer.
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Verbraucherschützer haben fünf Fluggesellschaften verklagt, weil sie die Zahlung des vollen Flugpreises unmittelbar bei der Buchun g und damit oft monatelang im Voraus verlangen. Das Geld dürfe jedoch frühestens 30 Tage vor Abreise fällig werden, weil Verbraucher ansonsten übervorteilt würden, erklärte die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen (NRW). Abgemahnt wurden demnach die Fluggesellschaften Airberlin, Condor, TUIfly, Lufthansa und Germania, weil sie oft monatelang im Voraus die Bezahlung des vollen Flugpreises verlangen. Dies verstoße klar gegen das Prinzip "Ware gegen Geld".
"Der Fluggast verliert das Druckmittel, Geld zurückbehalten zu können, wenn die Airline die vertraglich vereinbarte Leistung, wie Flugzeit, Start- oder Zielflughäfen ändern will", kritisierte der Vorstand der Verbraucherzentrale, Klaus Müller, die weithin üblichen Vertragsbestimmungen.
Vorauszahlungsgrenzen sollten deshalb auch bei Flugbuchungen gelten: Der Flugpreis sollte frühestens 30 Tage vor Abreise fällig werden. Eine Anzahlungspflicht sei allenfalls dann akzeptabel, wenn auch Fluggesellschaften eine Insolvenzabsicherung vorweisen können, wie sie für Reiseveranstalter bereits vorgeschrieben ist.
Müller zufolge wurde in einem der beklagten Fälle der komplette Reisepreis von 3.480 Euro elf Monate vor Antritt verlangt. Mit dieser Praxis verschafften sich die Veranstalter zinslose Kredite in Millionenhöhe.
Nachdem die Airlines der Aufforderung nach Unterlassung der unzulässigen Vorauskassepraxis nicht nachgekommen waren, hat die Verbraucherzentrale NRW nun gegen TUIfly (am 19. Juni beim Landgericht Hannover), gegen Condor (am 19. Juni beim Landgericht Frankfurt a.M.) sowie gegen Germania und Air Berlin (am 25. Juni jeweils beim Landgericht Berlin) und die Deutsche Lufthansa (am 25. Juni beim Landgericht Köln) Klage eingereicht.
Quelle: ntv.de, AFP