Ratgeber

Da hilft auch kein Klitschko Alkoholfreies Bier ist nicht "vitalisierend"

Werbung versucht die Sehnsüchte der Verbraucher zu bedienen und verspricht mitunter mehr, als das beworbene Produkt tatsächlich halten kann. Dass dies nicht immer zulässig ist, musste auch eine Brauerei erfahren, die unter anderem mit Hilfe von zwei populären Boxern ihr Bier an den Mann bringen wollte.

Werbung ist oft allzu kreativ.

Werbung ist oft allzu kreativ.

(Foto: picture-alliance/ dpa)

Eine Privatbrauerei darf ihr alkoholfreies Bier nicht mit der Angabe "vitalisierend" bewerben, weil sie dem Begri ff keine spezielle gesundheitsbezogene Angabe beigefügt hatte. Das hat das Oberlandesgerichts (OLG) Hamm entschieden (Az.: 4 U 19/14).

In dem verhandelten Fall bewarb eine Privatbrauerei ihr alkoholfreies Bier im Jahr 2013 auf den Rückenetiketten und den Verpackungen der sogenannten Sixpacks mit den Angaben "vitalisierend", "erfrischend" und "isotonisch" und bildete auf den Flaschenetiketten die bekannten Boxbrüder Vitali und Wladimir Klitschko ab. Daran störte sich ein in München ansässiger Verein. Er hielt die Werbung mit dem Begriff "vitalisierend" für unzulässig, weil dieser gesundheitsbezogen sei und die Brauerei keine spezielle gesundheitsbezogene Angabe dem Begriff beigefügt hatte. Der Verein klagte auf Unterlassung.

Mit Erfolg. Das Oberlandesgericht Hamm hat der Brauerei die beanstandete Werbung für ihr alkoholfreies Bier mit dem Begriff "vitalisierend" untersagt, weil dieser Werbeaussage keine spezielle gesundheitsbezogene Angabe beigefügt worden war. Die Werbung verstößt gegen die Europäische Health-Claims-Verordnung (HCVO).

Demnach hat der Hersteller mit dem Begriff "vitalisierend" für ein Lebensmittel geworben. "Vitalisierend" ist aber eine unspezifische gesundheitsbezogene Angabe. Der Bezug zur Gesundheit ergibt sich laut Gericht bereits aus dem Wortsinn. "Vitalisieren" steht für "beleben" und "anregen". Für den Verbraucher bringe das Adjektiv "vitalisierend" eine Verbesserung des Gesundheitszustandes zum Ausdruck. Deswegen suggeriere die Brauerei, dass der Konsum ihres alkoholfreien Bieres eine Verbesserung des Gesundheitszustandes bewirkt.

Darüber hinaus ist die Angabe "vitalisierend" zudem unspezifisch im Sinne der besagten Health-Claims-Verordnung, weil sie sich nicht auf eine bestimmte zu fördernde Körperfunktion bezieht, befand das OLG.

Quelle: ntv.de, awi

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