Unwirksame Klauseln Allianz muss über Fehler informieren
02.10.2014, 11:58 UhrDer Versicherungskonzern Allianz muss aktiv über von ihm falsch verwendete Klauseln aufklären. Dies beschließt das Landgericht Stuttgart. Doch die Verbraucherzentrale Hamburg fordert mehr.
Das Landgericht Stuttgart hat die Allianz Lebensversicherungs-AG verurteilt (Az. 11 O 298/13), Kunden mit einer Lebensversicherungspolice deutlich darüber zu informieren, dass bestimmte von ihr im Zusammenhang mit dem Rückkaufwert von Lebensversicherungen verwendete Vertragsklauseln unwirksam beziehungsweise irreführend sind. Geklagt hatte die Verbraucherzentrale Hamburg.
Mit dem Urteil haben die Hamburger Verbraucherschützer erstmals den sogenannten Folgenbeseitigungsanspruch bei Versicherungsverträgen durchgesetzt. Damit werden nach Meinung der Verbraucherschützer die Rechte von Versicherungsnehmern erheblich gestärkt.
Demnach muss der Versicherer seine Kunden von sich aus aufklären, dass die Vertragsklauseln nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes unwirksam waren und die frühere Auslegung, wie sich der Rückkaufwert von Lebensversicherungen errechnete, falsch war. Hat ein Versicherer über Jahre mit unwirksamen Klauseln gearbeitet und seinen Kunden dadurch einen finanziellen Schaden zugefügt, muss er diese nun über die bisherige rechtswidrige Praxis im Klartext informieren.
"Endlich ist der Allianz-Konzern gezwungen, sich gegenüber seinen Kunden klar zu bekennen. Fehler können nicht mehr einfach totgeschwiegen und ausgesessen werden", sagt Kerstin Becker-Eiselen von der Verbraucherzentrale Hamburg. Die Verbraucherzentrale Hamburg hatte in der Vergangenheit viel Öffentlichkeitsarbeit betrieben, um Kunden über ihre Ansprüche zu informieren. Ehemaligen Kunden gegenüber ist der Versicherer allerdings nicht in der Informationspflicht.
Die Allianz reklamiert für sich, dass sie bereits seit März ihre aktuellen Kunden darüber informiert: "Unsere Mitteilung aus dem vergangenen Jahr war diesbezüglich leider nicht richtig. Wir bitten Sie, unser Versehen zu entschuldigen." Die Verbraucherzentrale glaubt indes nicht an ein Versehen, sondern geht von einer bewussten Täuschung der Verbraucher aus. Demnach wurde von der Allianz Geld einbehalten, das ihr nicht zusteht.
Die Verbraucherzentrale Hamburg fordert denn auch, dass Versicherer bald aktiv und von sich aus den ihren Kunden zugefügten Schaden - oft in der Größenordnung von einigen Tausend Euro - erstatten müssen.
Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Die Allianz hat Berufung eingelegt.
Quelle: ntv.de, awi