Ratgeber

Zwangs-Rente ist unverhältnismäßig Ältere Piloten dürfen fliegen

Darf die Lufthansa ihre Piloten mit 60 Jahren in den Zwangs-Ruhestand schicken? Nein, das darf sie nicht, urteilen die Richter am Europäischen Gerichtshof und schaffen damit einen Präzedenzfall.

Piloten dürfen laut einem EU-Urteil nicht mit 60 Jahren in den Zwangs-Ruhestand geschickt werden. Dies stelle eine Altersdiskriminierung dar, entschied der Europäische Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg. Eine im Tarifvertrag vereinbarte Altersgrenze sei unverhältnismäßig und für die Luftsicherheit nicht notwendig.

Die Lufthansa muss nun ihren Tarifvertrag anpassen.

Die Lufthansa muss nun ihren Tarifvertrag anpassen.

(Foto: picture alliance / dpa)

Laut geltendem Recht können Berufspiloten bis 65 Jahre aktiv sein. Die Deutsche Lufthansa muss nun ihren Tarifvertrag ändern. Die Klage gilt als Musterverfahren und könnte die Altersgrenzen auch für andere Berufsgruppen kippen.

Geklagt hatten drei langjährige Piloten der Lufthansa. Sie mussten mit 60 Jahren in Rente gehen und fühlen sich wegen ihres Alters benachteiligt. Die drei Piloten argumentieren, dass regelmäßige ärztliche Untersuchungen die Gefahr minimierten, während eines Fluges akut zu erkranken. Daher seien ältere Piloten nicht grundsätzlich als Sicherheitsrisiko anzusehen. Außerdem dürften Piloten bei der Lufthansa-Tochter CityLine sehr wohl bis 65 fliegen - etwa bei kürzeren Inlandsflügen.

Quelle: ntv.de, dpa

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