Ratgeber

Gurken, Krankenkassen, Steuern Änderungen zum 1. Juli

Endlich Freiheit für die Gurke. Die Zeit der Diskriminierung ist vorbei.

Endlich Freiheit für die Gurke. Die Zeit der Diskriminierung ist vorbei.

(Foto: wrw, pixelio.de)

Ab heute dürfen sich Rentner, Hartz-IV-Empfänger und gesetzlich Krankenversicherte über mehr Geld freuen: Mitten in der Krise steigen die Renten und das Arbeitslosengeld II. Zugleich sinken die Beiträge zu den gesetzlichen Krankenkassen. Wer sich ein neues Auto kauft, muss die am CO2-Ausstoß orientierte Kfz-Steuer bezahlen.

Rente/Arbeitslosengeld II: Die 20 Millionen Rentner können sich über die höchste Anhebung seit mehr als zehn Jahren freuen. Im Westen steigen die Renten um 2,41 Prozent, im Osten um 3,38 Prozent. Mit der Rente steigt auch der Regelsatz für das Arbeitslosengeld II von bisher 351 auf 359 Euro monatlich in Ost und West. Für bedürftige Kinder zwischen sechs und 13 Jahren wird eine eigene Regelleistung von 251 Euro neu eingeführt.

Kurzarbeit: Dauert die Kurzarbeit mehr als sechs Monate, übernimmt die Bundesagentur für Arbeit die Abgaben zur Sozialversicherung komplett. Damit werden die Arbeitgeber entlastet.

Gesundheit: In der gesetzlichen Krankenversicherung sinkt der einheitliche Beitragssatz der 196 gesetzlichen Krankenkassen von 15,5 auf 14,9 Prozent. Der Grund ist, dass die Bundesregierung im Rahmen des Konjunkturpaketes II 3,2 Milliarden Euro mehr Steuergelder in den Gesundheitsfonds gibt. Die Senkung um 0,6 Prozentpunkte kommt je zur Hälfte den Arbeitgebern und den rund 50 Millionen Kassen-Mitgliedern zugute. Sie müssen für ihre Krankenversicherung künftig 7,9 Prozent vom Bruttoeinkommen aufwenden.

Ärzte: Flächendeckend soll es Hausarztprogramme geben. Die Kassen müssen bis 30. Juni entsprechende Verträge mit Hausarztorganisationen abschließen. Versicherte sollen durch eine eingehendere Versorgung profitieren, wenn sie sich freiwillig einschreiben. Wegen Streits um die Kosten und Modalitäten gehen die wenigsten Kassen allerdings pünktlich mit entsprechenden Angeboten an den Start - es laufen vielerorts Schiedsverfahren.

Kfz-Steuer: Um die Entwicklung umweltfreundlicher Motoren voranzubringen, orientiert sich die Besteuerung von Neuwagen stärker am Ausstoß von Kohlendioxid (CO2). Für Dieselfahrzeuge gibt es einen Sockelbetrag von 9,50 Euro je angefangene 100 Kubikzentimeter Hubraum, für Benziner von 2 Euro. Jedes Gramm CO2-Ausstoß oberhalb der Grenze von 120 Gramm je Kilometer wird mit zwei Euro besteuert.

Arbeitszeitkonten: Sie sind künftig besser gegen Insolvenz geschützt. Arbeitnehmer haben künftig Anspruch auf Schadenersatz, wenn Langzeitkonten nicht ausreichend gegen eine Firmenpleite abgesichert sind. Zudem ist beim Wechsel des Arbeitgebers die Mitnahme der Arbeitszeitkonten möglich. Auf diesen Konten können nicht ausbezahlte Überstunden und Mehrarbeit "angespart" werden, etwa für einen vorzeitigen Ausstieg aus dem Berufsleben.

Meister-Bafög: Die Leistungen nach dem sogenannten Meister-BAföG, werden deutlich ausgeweitet. So soll künftig nicht mehr nur die erste, sondern auch eine Aufstiegsfortbildung mit zinsgünstigen Darlehen gefördert werden. Auch Erzieher und Altenpfleger können Meister-BAFÖG erhalten. Wer seine Fortbildung mit einer Prüfung abschließt, bekommt einen Darlehenserlass von 25 Prozent. Auch Existenzgründer profitieren von der Neuregelung mehr als bisher.

EU-Gurken-Norm: Gurken müssen nicht länger nach EU-Norm krumm sein. Eine Verordnung darüber, welche Form bestimmte Sorten von Obst und Gemüse haben müssen, wird ungültig. Danach war für Gurken der besten Qualitätsklasse festgelegt, dass ihre Krümmung nicht mehr als einen Zentimeter auf zehn Zentimeter Länge betragen durfte. Künftig darf sich die Gurke krümmen wie sie will.

Telekommunikation: Ein Notruf per Mobiltelefon ist vom 1. Juli an nur noch mit aktivierter persönlicher Chipkarte (SIM-Karte) möglich. Bislang konnte auch von einem stillgelegten Handy die Nummer 112 erreicht werden, um Hilfe zu holen. Diese Möglichkeit besteht künftig nicht mehr, weil damit auch Missbrauch getrieben wurde. So testeten viele zum Ärger der Rettungsdienste mal eben die Funktionsfähigkeit von Gebrauchthandys.

Energiepass: Wer ein Büro, ein Ladengeschäft oder eine Fabrikhalle anmietet, darf vom Vermieter einen Energieausweis verlangen. Damit lassen sich die Energiekosten besser abschätzen. Bisher gab es den Energiepass nur für Wohngebäude.

Quelle: ntv.de, dpa

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