Steuern sparen als Straftäter? Anwaltskosten nicht absetzbar
10.01.2012, 10:31 UhrOb Kosten aus einem Zivilprozess generell von der Steuer abgesetzt werden können, ist derzeit noch offen. Sicher ist schon eins: Wer in einem Strafverfahren für schuldig erklärt wurde, bekommt keine Steuervergünstigung.
Ein verurteilter Straftäter darf die Kosten für seinen Verteidiger in der Regel nicht steuerlich absetzen. Diese Ausgaben seien "als Folge kriminellen Verhaltens grundsätzlich der privat zu verantwortenden Unrechtssphäre zuzuordnen", erklärte das Finanzgericht Hamburg (Az. 2 K 6/11).
Der Kläger war wegen Vermögensstraftaten zu einer Haftstrafe von mehr als drei Jahren verurteilt worden. Im Zuge des Strafprozesses entstanden ihm über 100.000 Euro Anwaltskosten, die er als Werbungskosten ansetzen wollte. Das Finanzamt erkannt die Aufwendungen aber nicht an. Zu Recht, entschied das Finanzgericht.
Die Kosten seien nur ausnahmsweise als Werbungskosten oder Betriebsausgaben abzugsfähig, "wenn die Tat gerade in Ausübung der beruflichen Tätigkeit begangen wurde", hieß es. Der Kläger habe mit den Taten aber sein privates Vermögen mehren wollen. Auch als außergewöhnliche Belastung könnten die Kosten der Strafverteidigung nicht berücksichtigt werden: Weil das Verfahren unausweichliche Folge der geahndeten Tat sei, seien auch seine Kosten so eng mit dieser Tat verbunden, dass sie nicht als unvermeidbare Belastung angesehen werden könnten.
Revision ist möglich
Im Mai hatte der Bundesfinanzhof noch entschieden, dass Zivilprozesskosten – sofern sie nicht mutwillig verursacht wurden - als außergewöhnliche Belastungen abgesetzt werden können (Az. VI R 42/10). Das Bundesfinanzministerium hat allerdings einen Nichtanwendungserlass herausgegeben, denn die Kosten für den Staat wären erheblich.
Und anders als für Zivilprozesskosten käme der Steuervorteil für Strafverteidigungskosten in in der Regel sowieso nicht in Frage, wie das Finanzgericht Hamburg klarstellte. Allerdings hat das Gericht die Revision an den Bundesfinanzhof zugelassen.
Quelle: ntv.de, ino/dpa