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Unzulässige Kreditgebühren Auch Alt-Kunden kriegen Geld zurück

Bankkunden können auch für Alt-Kredite unrechtmäßig erhobene Bearbeitungsgebühren zurück verlangen. Das hat der Bundesgerichtshof entschieden. Banken müssen nun mit einer Flut an Rückforderungen rechnen.

Auf die deutschen Banken kommen Rückforderungen von Ratenkredit-Kunden in Milliardenhöhe zu. Der Bundesgerichtshof (BGH) hat entschieden, dass Kunden die unzulässigerweise verlangten Bearbeitungsgebühren für Konsumkredite auch dann von den Banken zurückfordern können, wenn die Verträge zwischen 2004 und 2011 geschlossen wurden (Az.: XI ZR 17/14 und Az.: XI ZR 348/13).

Der in den Medien bisweilen als "Bankenschreck" bezeichnete Vorsitzende Richter Ulrich Wiechers deutete schon während der Verhandlung an, dass er die Forderungen nicht generell als verjährt ansehe. Eigentlich gilt für die Anmeldung solcher Ansprüche eine Frist von drei Jahren. Im Mai 2014 erklärte der BGH die Bearbeitungsgebühren für unzulässig, damit konnten alle Kunden, die ab 2011 einen Vertrag abgeschlossen hatten, Geld zurückfordern. Darüber, was mit älteren Verträgen zu geschehen habe, befand der BGH damals aber nicht. Tausende Bankkunden warteten deshalb mit Spannung auf das Grundsatzurteil.

Nach Schätzungen der Stiftung Warentest haben Banken in den Jahren von 2005 bis 2013 knapp 13 Milliarden Euro unzulässige Bearbeitungsgebühren kassiert, wenn Kunden beispielsweise Autos oder Fernseher mit Ratenkrediten finanzierten.  Die Rückerstattungen wegen des neuen Urteils könnten sich auf rund sieben Milliarden Euro belaufen. Die deutsche Kreditwirtschaft erklärte: "Eine genaue Bewertung des BGH-Urteils wird erst nach dem Vorliegen der Entscheidungsgründe möglich sein."

Bis zu 3,5 Prozent der Nettokreditsumme bezahlten Verbraucher dafür, dass die Banken ihre Arbeit machten und beispielsweise die Bonität der Kreditnehmer überprüften. Der BGH hielt die Gebühr, die beim Abschluss eines Darlehensvertrages zusätzlich zu den Zinsen berechnet wurde, für eine unangemessene Benachteiligung der Kunden. Die Bearbeitung von Krediten liege schließlich im eigenen Geschäftsinteresse der Banken.

Rechtslage war unklar

Das neue Urteil erwirkten zwei Kunden, die ihre Verträge zwischen 2006 und 2008 abgeschlossen hatten. Im einen Fall ging es um mehrere Darlehen, für die der Kläger insgesamt knapp 2080 Euro extra zahlen musste. Im anderen Fall verlangte ein Kunde das Bearbeitungsentgelt von 555 Euro für ein 18.500 Euro-Darlehen zurück. 

Der Beginn der Verjährung könnte in diesen und weiteren Fällen hinausgeschoben werden, weil die Rechtslage damals noch unklar gewesen sei, erklärte das Gericht. Erst im Jahr 2011 hatten mehrere Oberlandesgerichte Kreditbearbeitungsentgelte als unzulässig eingestuft. Vorher sei einem Kunden der Klageweg mit ungewissem Ausgang nicht zuzumuten gewesen, so der BGH.

Kunden können nun bis Ende dieses Jahres ihre zu Unrecht erhobenen Gebühren von der Bank zurückverlangen. Ein formloses Schreiben reicht nicht, es empfiehlt sich, einen Musterbrief zu nutzen, wie ihn beispielsweise die Stiftung Warentest bereitstellt. Auf einen Anwalt sollte man zunächst verzichten, den muss man nämlich selbst bezahlen. Die Uhr tickt aber: Wenn sich die Bank querstellt, müssen die Betroffenen noch vor Jahreswechsel Klage einreichen, um die Verjährung auszusetzen. Und dann ist ein Anwalt unumgänglich.

Wer vor 2004 Bearbeitungsgebühren gezahlt hat, dem hilft das neue Urteil allerdings nichts. Denn hier greift die absolute Verjährungsfrist: Nach zehn Jahren sind die Ansprüche endgültig erloschen. Unklar ist bislang, ob das Urteil auch für Baudarlehen gilt.

Quelle: ntv.de, ino/rts

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