Betriebsrente Auch für Minijobber
30.07.2008, 09:13 UhrAuch Minijobber, also geringfügig Beschäftigte mit einem monatlichen Einkommen von 400 Euro, können mit einer betrieblichen Altersversorgung für ihre Rente sparen. Obwohl sie keine Sozialabgaben zahlen müssen, haben Minijobber laut Gesetz ein Anrecht auf eine Entgeltumwandlung. Sie können also einen Teil ihres Lohns in Rentenbeiträge umwandeln, weiß Peter Schwark vom Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV).
Neu seit Anfang April ist eine weitere Variante: Statt einen Teil seines bisherigen, relativ geringen Entgelts in einen Rententopf einzuzahlen, kann der Minijobber auch mehr arbeiten. Im Gegenzug schließt der Arbeitgeber bei einem Versicherer einen entsprechenden Direktversicherungsvertrag ab.
Der monatliche Versorgungsbeitrag darf dabei 212 Euro nicht überschreiten. Das Konzept wurde von dem Verein minijobrente in Würzburg entwickelt und wird bislang von drei Lebensversicherern angeboten: der Volksfürsorge, der R + V und der Gothaer. Gespräche mit weiteren Versicherern laufen, so Wolfgang Sachse, Sprecher des Vereins.
Geringere Jobnebenkosten
Vorteil für den Arbeitgeber bei diesem Modell: Muss er sonst für geringfügig Beschäftigte Sozialabgaben von pauschal 30 Prozent des Lohns abführen, ist der Beitrag für die Minijob-Rente Steuer- und Sozialabgabenfrei. Damit sinken die Arbeitgeber-Kosten für jede Arbeitsstunde. Und obwohl der Minijobber rein rechnerisch mehr verdient, ändert sich an seinem Status als geringfügig Beschäftigter nichts.
Bei einem Arbeitgeberwechsel können die bisherigen Rentenanwartschaften problemlos mitgenommen werden. Fällig wird das Geld, wenn der geringfügig beschäftigte Arbeitnehmer das reguläre Renteneintrittsalter erreicht - entweder als lebenslange Rente oder als Einmalzahlung.
Die Rente, so Wolfgang Sachse vom Verein minijobrente, sei außerdem pfändungssicher. Auch die Agentur für Arbeit darf etwa für Hartz IV nicht auf angesammelte Beiträge zurückgreifen. Wer als Hartz-IV-Empfänger allerdings hinzuverdient und sich für das Modell der minijob-Rente interessiert, sollte dies mit der Arbeitsagentur abklären, empfiehlt Sachse. Peter Schwark vom GDV warnt unterdessen: "Eine betriebliche Altersversorgung für Minijobber lohnt nur, wenn sie langfristig angelegt ist."
Quelle: ntv.de