Ratgeber

SchornsteinfegerInnen Ausschreibungen besser neutral

Stellenausschreibungen müssen hinsichtlich des Geschlechts der Bewerber unbedingt neutral formuliert sein. Auf ein entsprechendes Urteil des Landesarbeitsgerichtes (LAG) Berlin weist der Personalverlag in Bonn hin.

Allerdings darf nur gegen einen potenziellen Arbeitgeber klagen, wer selbst für die ausgeschriebene Stelle tatsächlich in Frage kommt und durch einen Verstoß gegen diese Regel diskriminiert wird. Im betreffenden Fall hatte ein Arbeitgeber per Inserat eine "Chefsekretärin/Assistentin" gesucht. Damit verstieß er gegen das Gebot der geschlechterneutralen Arbeitsplatzausschreibung laut Paragraf 611b im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB). Ein männlicher Bewerber, der sich nach seiner Ablehnung diskriminiert fühlte, verlangte eine Entschädigung.

Das Landesarbeitsgericht lehnte die Forderung allerdings ab. Wie sich während des Gerichtsverfahrens herausstellte, kam der Bewerber objektiv für die Stellenbesetzung nicht in Frage und hatte zudem weit überzogene Gehaltsvorstellungen geäußert. Die Stellenausschreibung hätte allerdings korrekterweise keinen Bezug zum Geschlecht enthalten dürfen, sondern beispielsweise so lauten sollen:Wir suchen eine/n Sachbearbeiter/Sachbearbeiterin", erläutert der Fachverlag.

Quelle: ntv.de

Newsletter
Ich möchte gerne Nachrichten und redaktionelle Artikel von der n-tv Nachrichtenfernsehen GmbH per E-Mail erhalten.
Nicht mehr anzeigen