Ratgeber

Kaputtes Parkett BGH: Einbau kostet trotzdem

Wer mangelhafte Böden oder Fliesen geliefert bekommt, kann auf den Handwerkerkosten für den Einbau der Ersatzware sitzenbleiben. Das folgt aus einem Urteil des Bundesgerichtshofs. Danach muss der Händler zwar für die defekten Materialien neue, einwandfreie Ware liefern. Deren Einbau muss er aber nur erstatten, wenn er den Materialmangel zu vertreten hat. Mit dieser Begründung lehnte das Karlsruher Gericht jetzt den Anspruch eines Klägers ab, der von einem Holzhändler einen Parkettboden bezogen hatte.

Der Einbau des Bodens war korrekt verlaufen, allerdings war das Material fehlerhaft, so dass sich große Teile der Parkettlamellen lösten. Weil der Händler den Produktionsmangel an den Parkettstäben und Sockelleisten nicht erkennen konnte, weil er sie seinerseits verpackt bekommen hatte, bleibt der Verbraucher auf den Kosten des Einbaus sitzen. Der Händler schulde dem Käufer nur die Lieferung einwandfreier Ware, entschied das Gericht.

Quelle: ntv.de

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