Steuerhinterziehung BGH erschwert Straffreiheit
28.05.2010, 10:57 Uhr
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Künftig können sich Steuerhinterzieher mit einer Selbstanzeige nicht mehr so einfach vor einer Bestrafung retten. Der Steuersünder müsse zur Steuerehrlichkeit zurückkehren, entschied der Bundesgerichtshof (BGH). Daher müsse die Selbstanzeige alle den Behörden bisher verheimlichten Konten betreffen, und sie müsse vor der Entdeckung der Straftat geschehen. Eine Selbstanzeige während einer polizeilichen Durchsuchung genüge nicht (Az.: 1 StR 577/09).
Der BGH konkretisierte und verschärfte damit deutlich die Voraussetzungen, unter denen Steuersünder Straffreiheit wegen einer Selbstanzeige erlangen könnten. Das Gericht wies die Revision eines Geschäftsführers einer US-Gesellschaft ab. Dieser hatte für das Jahr 2000 eine inländische Einkommensteuererklärung nicht abgegeben und dadurch Steuern in Höhe von mehreren Millionen Euro unterschlagen. Er hatte in Deutschland Vermittlungsprovisionen aus dem Verkauf von Aktien erhalten.
Quelle: ntv.de, rts