Faulen Scheck bestätigt Bank muss zahlen
22.10.2008, 12:41 UhrBanken können für eine fehlerhafte Auskunft über einen gefälschten Scheck finanziell haftbar gemacht werden. Das folgt aus einem Urteil des Oberlandesgerichts (OLG) Karlsruhe. Das Gericht gab einem Kläger Recht, der seinen Jahreswagen für gut 40.000 Euro über das Internet verkauft hatte und dabei auf einen gefälschten Scheck reingefallen war. Vor der Abwicklung des Geschäfts hatte er eine Kopie des vermeintlichen Schecks seiner Hausbank zur Prüfung vorgelegt, die - trotz gegenteiliger Anhaltspunkte - dessen Echtheit bestätigt hatte. Die Bank muss nun 40.000 Euro Schadensersatz an den Kläger zahlen. (Az: 17 U 212/07 vom 21. Oktober 2008)
Vor dem Verkauf des Autos an einen Käufer, der sich als niederländischer Geschäftsmann ausgegeben hatte, erhielt der Kläger ein Fax mit einer Telefonnummer, einen Namen und einer Kopie des vermeintlichen Schecks - angeblich von einer niederländischen Bank. Bei einer Überprüfung durch seine Hausbank beschränkte sich die dortige Angestellte auf einen Anruf bei der angegebenen Nummer. In Wahrheit war der "Scheck" ein Einzahlungsformular, weder existierte ein Konto noch der Name - auch die Vorwahl passte nicht zum angegebenen Niederlassungsort der Bank. Die Hintermänner des Deals hat die Polizei inzwischen dingfest gemacht, das Auto war allerdings bereits weiterverkauft.
Nach den Worten des OLG hat sich die Hausbank des Klägers mit der Prüfung des Schecks zumindest stillschweigend auf einen Beratungs- oder Auskunftsvertrag eingelassen. Deshalb hätte die Bankangestellte die Angaben genauer prüfen müssen und sich nicht auf einen bloßen Anruf bei der falschen Nummer beschränken dürfen - zumal auf dem vermeintlichen Scheck zumindest nach deutschem Recht nicht alle erforderlichen Angaben standen.
Quelle: ntv.de