Wenn Kunden Fragen stellen Banken schweigen zu Provisionen
14.09.2011, 17:43 UhrMeistens kommt die Frage erst auf, wenn sich die Anlage als Flop erweist: Was hat sich der Berater eigentlich gedacht, als er dieses Produkt empfohlen hat? Möglicherweise hatte er einfach nur seine Provision im Kopf. Doch wie hoch die war, darüber geben Banken nachträglich nur ungern Auskunft.

Ist das Produkt erstmal verkauft, reden Banken nicht mehr gern über den Preis.
(Foto: Rike, pixelio.de)
Verbraucherschützer werfen Banken und Sparkassen vor, Provisionen bei Verkäufen von Finanzprodukten zu verschweigen. Deshalb könnten Privatkunden nicht abschätzen, welches Eigeninteresse die Verkäufer am Zustandekommen des Geschäftes hätten, sagte der Vorsitzende des Bundesverbandes der Verbraucherzentralen, Gerd Billen. Er stützte seine Vorwürfe auf eine Erhebung unter Bankkunden, die ihre Institute um Informationen gebeten hatten. Demnach wurde in zwei Dritteln der Fälle der Auskunftsanspruch nicht anerkannt, verweigert oder umgangen. Die Kreditwirtschaft wies die Vorwürfe zurück.
Den Verbraucherschützern liegen 172 Antworten der Banken an ihre Kunden vor. Nur in zwei Prozent der Fälle wurden demnach die Provisionen vollständig offengelegt. In mehr als der Hälfte der Schreiben werde die Auskunft über die Provisionen ganz oder teilweise verweigert. Vor allem bei Geschäften mit Zertifikaten zeigten sich die Banken verschlossen. Die Begründungen dafür reichten vom Hinweis auf den hohen Arbeitsaufwand bis zum Verweis auf Informationen im Internet.
In jedem vierten Fall hätten die Kreditinstitute die Offenlegung der Provisionen mit der Begründung abgelehnt, beim Produktvertrieb habe es sich um Festpreisgeschäfte gehandelt, teilten die Verbraucherschützer mit. Dabei würden Wertpapiere auf eigene Rechnung gekauft und Gewinne durch die Differenz zwischen Ein- und Verkaufspreis gemacht. Es seien aber Zweifel angebracht, ob es sich tatsächlich um Festpreisgeschäfte gehandelt habe, sagte Billen. "Das ist Täuschung per Semantik."
Nur vier Banken vorbildlich
Aus Sicht der Verbraucherschützer zwingt die Rechtsprechung Banken nur zur Veröffentlichung von Provisionen. Der Bundesgerichtshof hatte 2006 entschieden, dass Verbraucher erfahren müssen, welche Vergütungen Banken für eine Finanzvermittlung erhalten. Festpreisgeschäfte unterliegen demnach nicht einer Veröffentlichungspflicht. Aber auch hier mahnen die Verbraucherschützer an, die Kunden müssten die Gewinnspanne kennen, um das Eigeninteresse des Institutes abschätzen zu können.
In rund einem Drittel der untersuchten Fälle informierten Banken und Sparkassen zwar über Provisionen, allerdings größtenteils unzureichend. Dabei seien Provisionen mit ein Grund für viele Kaufempfehlungen der Bankberater, sagte Billen. Nach Angaben seiner Organisation legten nur vier Geldinstitute die Vergütungen in Euro und Cent offen. Dies waren zwei Filialen der Deutschen Bank, die Hypovereinsbank und die Sparkasse Hannover.
Banken wähnen sich im Recht
Die Deutsche Kreditwirtschaft, eine Dachorganisation der deutschen Banken- und Sparkassenverbände, wies die Kritik der Verbraucherzentralen zurück. Banken und Sparkassen informierten bei Geschäftsabschluss über sämtliche Zuwendungen, die sie von dritter Seite dafür bekämen. Das sei seit 2007 europaweiter Standard. Eine Aufklärung erfolge im Vorfeld der Geschäftsabwicklung in Gesprächen und über die entsprechenden Produktinformationsblätter. Nach einem Abschluss bestehe dann allerdings nicht mehr in jedem Fall ein automatisches Auskunftsrecht.
Dies gelte vor allem dann, wenn es sich nicht um ein Kommissions-, sondern um ein Festpreisgeschäft gehandelt habe, erklärte der Verband. Dabei verdient die Bank nicht an einer Vermittlungsgebühr, sondern einfach dadurch, dass sie bestimmte Wertpapiere etwas teurer verkauft als einkauft - so wie jeder Händler mit seiner Waren verfährt. In diesen Fälle könne ein Kunde das Eigeninteresse der Bank "wie bei jedem herkömmlichen Kauf" ohnehin auch so klar erkennen.
Das Bundesverbraucherschutzministerium erklärte, Provisionen müssten offengelegt werden. Dieser Anspruch werde in vielen Fällen noch missachtet, sagte eine Ministeriumssprecherin. Die Grünen im Bundestag forderten Bundesverbraucherschutzministerin Ilse Aigner (CSU) auf, per Gesetz für Transparenz bei Finanzprodukten zu sorgen.
Quelle: ntv.de, AFP/rts