Ratgeber

Geplatzte Lastschrift Bankgebühren bald erlaubt

Wenn eine Einzugsermächtigung mangels Kontodeckung nicht ausgeführt werden kann, dann schickt die Bank eine kurze Benachrichtigung. Kosten darf die nichts, stellt nun der Bundesgerichtshof klar. Doch die Gebühr ist nicht mehr lange verboten, schon bald dürfen Banken wieder Kasse machen.

Banken dürfen von ihren Kunden keine Benachrichtigungsgebühr verlangen, wenn sie bei einer Einzugsermächtigung eine Buchung nicht ausführen können. Das hat der Bundesgerichtshof jetzt entschieden und damit die bisherige Rechtsprechung bestätigt. Die Richter erklärten damit eine Klausel in Bankkundenverträgen für unwirksam, die eine Gebühr für die Benachrichtigung des Kunden vorsah. Über den Sieg dürfte sich der klagende Verbraucherschutzverband aber nicht lange freuen: Bald treten im Bankgewerbe neue Allgemeine Geschäftsbedingungen in Kraft und dann dürfen Banken auch ganz legal Gebühren kassieren.

In der umstrittenen Klausel legte die beklagte Sparkasse fest, dass Kunden bei Nichtausführung oder Rückgängigmachung einer Belastungsbuchung oder bei Ablehnung der Einlösung einer Einzugsermächtigung "unverzüglich unterrichtet" würden. Dafür werde die Sparkasse das im Preis- und Leistungsverzeichnis ausgewiesene Entgelt berechnen. Die Bundesrichter halten das für unzulässig. Bei der Einzugsermächtigung in ihrer bisherigen Ausgestaltung geben Kunden ihre Genehmigung nämlich erst nachträglich. Eine Benachrichtigungsgebühr bei einer geplatzten Lastschrift ist deshalb rechtswidrig.

Das muss aber nicht so bleiben, wie der BGH betont: Gebühren "in angemessener Höhe" können durchaus zulässig sein. Nämlich dann, wenn die Kreditinstitute ihre AGB zu Einzugsermächtigungsverfahren auf eine sogenannte Vorab-Autorisierung durch den Bankkunden umgestellt haben. Und das ist schon bald der Fall: Am 9. Juli sollen die geänderten Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Kreditwirtschaft in Kraft treten. Dann dürfen Banken die Gebühr auch wieder erheben.

Gute Banken finden

Quelle: ntv.de, ino/dpa

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