Ratgeber

Drei Voraussetzungen nötig Bedingungen für Teilzeit

Arbeitnehmer haben nicht in jedem Fall einen Rechtsanspruch auf Teilzeitarbeit. Nach dem Teilzeit- und Befristungsgesetz (TzBfG) müssen drei Voraussetzungen erfüllt sein: Der Betrieb beschäftigt mindestens 15 Mitarbeiter, der Beschäftigte ist wenigstens sechs Monate im Unternehmen angestellt, und es sprechen keine betriebliche Gründe gegen das Verlangen nach Teilzeitarbeit des einzelnen Mitarbeiters. Darauf weist der Personalverlag in Bonn hin.

Kommt eine Verringerung der Arbeitszeit -aus welchen Gründen auch immer - nicht in Frage, empfiehlt der Verlag Arbeitnehmer und Arbeitgeber, gemeinsam nach einer Alternative zu suchen. Ist etwa die Betreuung eines Kindes der Auslöser für den Teilzeitwunsch, helfe möglicherweise das Angebot einer vom Unternehmen geförderten Kinderbetreuung oder eine andere Lage der Arbeitszeit.

Quelle: ntv.de

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