Unter 7664 Euro Befreiung von Abgeltungssteuer
06.11.2008, 12:01 UhrSteuerzahler mit einem Jahreseinkommen von weniger als 7664 Euro zahlen keine Einkommensteuer. Diese Steuerzahler können sich auch nach dem Jahreswechsel von der Abgeltungsteuer auf Kapitalerträge befreien lassen, wenn sie noch vor dem Jahresende eine Nichtveranlagungsbescheinigung beim Finanzamt beantragen, erläutert der Bund der Steuerzahler in Berlin. Wird diese Bescheinigung bei der Bank oder Sparkasse vorgelegt, werden die Kapitalerträge ohne Steuerabzug gutgeschrieben.
Vor allem Geringverdiener, Schüler, Studenten und Rentner können also von der Regelung profitieren - sie haben häufig geringe Erwerbs- oder Renteneinkommen und besitzen dennoch bisweilen Kapitalvermögen. Mit Nichtveranlagungsbescheinigung bleiben dann sogar Erträge über dem Sparer-Pauschbetrag steuerfrei. Alte Nichtveranlagungsbescheinigungen behalten auch nach dem 1. Januar 2009 ihre Gültigkeit. Nach dem 31. Dezember 2008 können aber auch neue Nichtveranlagungsbescheinigungen beantragt werden.
Quelle: ntv.de