Vergleich kann lohnen Bei Wahl der Krankenkasse auf Extras achten
14.10.2013, 16:28 UhrGesetzliche Krankenkassen bieten Versicherten oft Extraleistungen an. Welche Extras sie zusätzlich übernehmen, entscheidet aber jede Kasse selbst. Bei der Wahl ist daher Sorgfalt geboten.

Die Übernahme von Untersuchungskosten ist von Krankenkasse zu Krankenkasse unterschiedlich.
(Foto: dpa)
Bei den Krankenkassen gibt es einige Leistungsunterschiede. Versicherte sollten deshalb genau schauen, was ihnen wichtig ist, empfiehlt d ie Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen in Düsseldorf. Unterschiede gibt es etwa bei Früherkennungsuntersuchungen. Auch wenn die Leistungen der gesetzlichen Krankenkassen zu 95 Prozent gleich sind, geben die restlichen 5 Prozent manchmal den Ausschlag.
Krebsvorsorge für die Haut beispielsweise wird in der Regel alle zwei Jahre ab dem 35. Lebensjahr finanziert. Viele Krankenkassen bieten diese Untersuchung schon ab 19 oder 20 oder sogar für noch Jüngere an. Einige gesetzliche Versicherungen gewähren zusätzliche Untersuchungen zur körperlichen Entwicklung für Kinder und Jugendliche. Schwangere können vielfach mit Tests Risiken abklären lassen, die bislang nicht von den Kassen bezahlt wurden.
Der finanzielle Unterschied von Zusatzleistungen ist meist nicht direkt vergleichbar. Alisa Gottschewsky von der Zeitschrift "Finanztest" gibt ein Beispiel: "Krankenkasse A bezahlt für Zahnreinigungen bis zu 65 Euro im Jahr dazu, Krankenkasse B hat ein Budget von 300 Euro im Jahr für alle Zusatzleistungen - darunter auch die Zahnreinigung." Welche Krankenkasse sich jetzt finanziell mehr lohnt, lässt sich nicht so einfach sagen.
Wer auf homöopathische Behandlung und Medikamente Wert legt, bekommt diese inzwischen von vielen Kassen erstattet. Auch anerkannte Pendants zur Schulmedizin gehören vielfach schon zum Standardangebot einer gesetzlichen Krankenkasse – etwa Osteopathie, die auf spezielle Weise Blockaden im Körper löst.
Eine Haushaltshilfe im Krankheitsfall gewähren die Krankenkassen in der Regel nur, wenn Kinder unter 12 Jahren wegen Krankheit eines Elternteils nicht versorgt werden können. Immer mehr Kassen übernehmen aber grundsätzlich die Kosten für die vorübergehende Unterstützung im Haushalt – und zwar je nach Kasse für 14 bis 365 Tage im Jahr.
Quelle: ntv.de, dpa