BGH klärt Mieterrechte Bei Wohnungsbrand muss Vermieter zahlen
19.11.2014, 18:02 UhrNach einem Wohnungsbrand müssen Vermieter renovieren - auch dann, wenn die Mieter den Schaden selbst verursacht haben. Das hat jetzt der Bundesgerichtshof klargestellt. Passiert nichts, kann die Miete gemindert werden.

Zu dem Brand kam es aus Fahrlässigkeit, deshalb sah sich der Vermieter nicht in der Pflicht.
(Foto: imago stock&people)
Müssen Vermieter einen Schaden beseitigen, den die Mieter angerichtet haben? Unter Umständen schon, hat der Bundesgerichtshof (BGH) entschieden und einer Familie im Streit um einen Brandschaden Recht gegeben. Wenn die Mieter mit ihren Betriebskosten für eine Gebäudeversicherung bezahlen, dann dürfen sie auch verlangen, dass die Police im Ernstfall eintritt, fand das Gericht und wies die Revision der Vermieterin gegen ein vorheriges Urteil zurück (Az. VIII ZR 191/13).
Die zwölfjährige Tochter der Mieter hatte beim Kochen Öl in einem Topf erhitzt und zeitweise die Küche verlassen. Das Öl erhitzte sich, die Flammen schlugen aus dem Topf und beschädigten Decke und Wände. Auch das benachbarte Bad wurde durch den Brand in Mitleidenschaft gezogen. Die Familie wollte den Fall zunächst über ihre Haftpflichtversicherung abwickeln, doch die stellte sich zurecht quer. Schließlich zahlten die Mieter auch in eine Gebäudeversicherung ein und die sei für den Schaden zuständig.
Die Vermieterin, eine Wohnungsbaugesellschaft, wollte ihrer Versicherung den Schaden aber nicht melden. Der Grund: Die Kosten der Versicherung würden steigen und das würde letztlich alle Mietparteien treffen. Außerdem seien die Mieter selbst schuld an dem Brand und sollten deshalb auch selber zahlen.
Die Wohnung blieb zunächst also unrenoviert, woraufhin die Familie ihre Miete um 60 Prozent minderte. Nachdem das Amtsgericht der Klage der Mieter stattgegeben hatte, kümmerte sich die Wohnungsbaugesellschaft um die Schadensbeseitigung, allerdings ohne die Anerkennung einer Rechtspflicht. Doch auch in der zweiten Instanz bekamen die Mieter Recht. Nur die Mietminderung setzten die Richter auf 15 Prozent herunter.
Wer zahlt, muss auch profitieren
Nun erteilte auch der BGH der Vermieterin eine Abfuhr. Es sei ihre Aufgabe, die Wohnung vertragsgemäß erhalten. Zwar entfällt diese Pflicht, wenn die Mieter einen Schaden selbst verursacht haben. Gibt es aber eine Wohngebäudeversicherung, deren Kosten auf die Mieter umgelegt werden, dann muss der Vermieter die Police auch in Anspruch nehmen und den Schaden beseitigen. In so einer Konstellation könne der Mieter erwarten, "dass ihm seine Aufwendungen für die Wohngebäudeversicherung im Schadensfall zu Gute kommen", so das Gericht.
Offen ließ das Gericht, ob es Ausnahmefälle geben kann, wenn die Versicherungsprämie erheblich teurer würde. Inwieweit sich die Kosten tatsächlich erhöhen würden, wurde in den Vorinstanzen nämlich nicht geklärt.
Fälle wie dieser kommen in der Praxis aber ohnehin eher selten vor. Beim Deutschen Mieterbund machen solche Versicherungsfragen maximal ein Prozent der Beratungen aus. Und Inka-Marie Storm von Eigentümerverband Haus & Grund sagt: "Unserer Erfahrung nach wickeln die Vermieter derartige Schäden ohne weitere Probleme mit ihrer Versicherung ab".
Für Hausbesitzer wichtig: Wohngebäudeversicherungen im Vergleich
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Quelle: ntv.de, ino/AFP/dpa