Schuldenerlass für Krankenversicherung Betroffene können Tausende Euro sparen
16.12.2013, 15:13 UhrNur noch bis Ende des Jahres können sich Nichtversicherte gesetzlich krankenversichern, ohne dass sie die sonst abschreckend hohen Nachzahlungen leisten müssen. Danach wird es wieder teuer. Also sollten Betroffene zügig handeln.

In Deutschland gibt es noch viele Menschen, die nicht krankenversichert sind. Sie können das nun noch ändern, ohne hohe Nachzahlungen leisten zu müssen.
(Foto: dpa)
Die Frist läuft ab. Nur noch bis Ende des Jahres können sich Menschen, die bisher nicht krankenversichert waren, ohne Nachforderungen von Seiten der Krankenkasse, gesetzlich versichern.
Grundsätzlich muss sich seit 2007 jeder Bürger in einer Krankenkasse versichern. Allerdings war dies mit oft hohen Zahlungen verbunden, da Nichtversicherte Säumniszuschläge für die unversicherte Zeit nachzahlen mussten. Wer dies versäumte, geriet leicht in Verzug, weil auch die Beiträge für nicht versicherte Monate fällig werden, sobald sich jemand wieder krankenversicherte. Seit 2009 gilt diese Regelung auch bei den privaten Kassen und so müssen auch Selbstständige ohne Krankenversicherung hohe Beträge nachzahlen, wenn sie wieder privat krankenversichert sein möchten. Der Gesetzgeber erließ daher einen Beitragsschulden-Erlass für die, die sich bis zum zum 31. Dezember melden.
Ehemalige Mitgliedern der gesetzlichen Krankenversicherung, die dahin zurückkehren wollen, werden seit August bis Ende Dezember 2013 sämtliche Beiträge und die darauf entfallenden Säumniszuschläge für ihre versicherungslose Zeit erlassen. Bei bereits Versicherten, die mit ihren Beitragszahlungen im Rückstand sind, wird der Säumniszuschlag für noch nicht gezahlte Beiträge dauerhaft von fünf auf ein Prozent gesenkt.
Nach Berechnungen der Sozialverbänden sind derzeit rund 100.000 Menschen ohne Krankenversicherung. Sie forderten deshalb, die Regelung dauerhaft zu entfristen. Die mit der Übergangsregelung verbundene Hoffnung, Nichtversicherte zum Eintritt in die Versicherung zu bewegen, habe sich bisher nicht erfüllt. "Wir brauchen deshalb eine Entfristung, um das absurde Anhäufen von Beitragsschulden durch Nichtversicherte ein für allemal zu beenden", erklärte Rolf Rosenbrock, Vorsitzender des Paritätischen Gesamtverbands.
Nichtversicherte sollten so oder so unbedingt handeln, denn ab 2014 wird die Nachzahlung für versäumte Beiträge wieder fällig.
Quelle: ntv.de, awi