Ratgeber

Gut zu wissen, Nr. 12 Bis 8 Uhr Schnee beseitigen

Bei Schnee und Eis vor dem Haus müssen Eigentümer oder Mieter unter Umständen früher aufstehen als sonst. Darauf weist die Geld und Verbraucher Interessenvereinigung (GVI) in Heilbronn hin.

Es bestehe zwar keine Pflicht, schon vor sieben Uhr zu streuen oder die Schneeschaufel zu schwingen. Bis spätestens acht Uhr müsse der Bürgersteig allerdings "verkehrssicher" sein, erklärt die GVI. Für das Schneeschippen und Kehren vor der Immobilie ist zunächst der Eigentümer verantwortlich. Allerdings kann er im Mietvertrag auch seine Mieter dazu verpflichten. Ist der jeweils Zuständige im Urlaub oder krank, muss sich um einen Vertreter kümmern. Sonst kann er im Schadensfall haftbar gemacht werden.

Quelle: ntv.de

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