Verbraucher aufgepasst Das ändert sich im Mai
30.04.2020, 06:18 Uhr
(Foto: imago/CHROMORANGE)
Im Straßenverkehr sollen Radfahrer besser geschützt werden, die Hinzuverdienstregelungen bei Kurzarbeit werden geändert, Friseursalons dürfen wieder öffnen und Menthol-Zigaretten werden verboten. Dies und anderes erwartet Sie im neuen Monat.
Besserer Schutz für Radfahrende und höhere Bußgelder
Für das Überholen von Fahrrädern durch Kraftfahrzeuge gilt jetzt ein festgeschriebener Mindestabstand von 1,5 Metern innerorts und zwei Metern außerorts. Rechtsabbiegende Kraftfahrzeuge über 3,5 Tonnen müssen innerorts Schrittgeschwindigkeit fahren. Auf Schutzstreifen für den Radverkehr ist Halten für Kraftfahrzeuge generell verboten.
Parallel dazu wird die Bußgeldkatalog-Verordnung angepasst. Das Parken auf Geh- und Radwegen wird deutlich teurer. Anstatt von vorher 15 Euro können bis zu 100 Euro Strafe anfallen. Die Novelle ist am 28. April 2020 in Kraft getreten.
Hinzuverdienstregelungen bei Kurzarbeit
Im Rahmen der Corona-Krise verzichtet die Bundesregierung ab dem 1. Mai vorübergehend darauf, einen möglichen Hinzuverdienst bis zur vollen Höhe des bisherigen Monatseinkommens einer Nebenbeschäftigung auf das Kurzarbeitergeld anzurechnen. Diese Regelung gilt bis Ende 2020.
Darüberhinaus soll das Kurzarbeitergeld abhängig von der Dauer der Zwangspause in zwei Stufen ab dem 4. und dem 7. Monat auf von derzeit 60 Prozent auf bis zu 80 Prozent und für Eltern bis zu 87 (67) Prozent des Lohnausfalls steigen. Die Erhöhung ist bis Ende des Jahres befristet.
Entlastung gibt es auch für Arbeitslose. Betroffene, deren Bezugszeitraum von Arbeitslosengeld eigentlich zwischen dem 1. Mai und 31. Dezember 2020 auslaufen würde, bekommen drei Monate länger Bezüge.
Menthol-Zigaretten werden verboten
Menthol-Zigaretten dürfen nur noch bis zum 20. Mai 2020 verkauft werden. Hintergrund des Verbots ist die neue EU-Tabakproduktrichtlinie, die strengere Vorschriften für Tabakerzeugnisse vorsieht – hiernach dürfen Aromen den Geschmack des Tabaks nicht überdecken.
Mindestlöhne in der Alten- und ambulanten Krankenpflege steigen
Ab 1. Mai 2020 werden in der Alten- und ambulanten Krankenpflege erstmals branchenweit verbindliche Mindestlöhne nach Tätigkeit und Qualifikation eingeführt. Für Pflegehilfskräfte ohne Ausbildung wird der Mindestlohn bis 1. April 2022 in vier Schritten auf 12,55 Euro angehoben. Qualifizierte Pflegehilfskräfte bekommen dann bundeseinheitlich 13,20 Euro, Pflegefachkräfte 15,40 Euro pro Stunde. Zudem bekommen die Beschäftigten für 2020 fünf, ab dem kommenden Jahr sechs bezahlte Urlaubstage mehr.
Mindestlohn für Maler und Lackierer steigt auch
Ab Mai steigt der Mindestlohn für Maler und Lackierer. So bekommen ungelernte Arbeitnehmer in diesem Bereich statt bisher 10,85 Euro nun 11,10 Euro. Zudem liegt der Mindestlohn für Gesellen bundesweit einheitlich dann bei 13,50 Euro.
Friseursalons dürfen wieder öffnen
Ab dem 4. des Monats dürfen Friseure nach der mehrwöchiger Zwangspause durch die Maßnahmen zur Eindämmung des Coronavirus wieder öffnen. Unter anderem müssen nun aber sowohl Friseure als auch Kunden einen Mund-Nasen-Schutz tragen.
Pakete und Päckchen wieder günstiger
Erst zu Beginn des Jahres hatte die Deutsche Post die Porto-Gebühren für Pakete und Päckchen erhöht. Jetzt rudert das Unternehmen wieder zurück: Ab dem 1. Mai gelten wieder die alten Filial- und Online-Preise, die bis zum 31. Dezember 2019 galten. Beispielsweise kostete nach der Preiserhöhung der Versand eines bis zu zwei Kilo schweren, mittelgroßen Päckchens innerhalb Deutschlands 4,79 Euro in der Filiale. Nun wird der Preis wieder auf das Niveau von 2019 angepasst: Nur 4,50 Euro werden in der Filiale fällig. Etwas günstiger ist es, die Pakete online zu frankieren.
Mehr Transparenz und Rechtsklarheit für Ehrenamt im THW
Der Schutz der Bevölkerung ist eine der wichtigsten Aufgaben des Staates. Ehrenamtliche und freiwillige Helferinnen und Helfer bilden dabei in Deutschland eine tragende Säule. Um die Attraktivität dieses besonderen Ehrenamts zu stärken, wurde das THW-Gesetz modernisiert. Darin enthalten sind neue Freistellungsregelungen und finanzielle Unterstützung durch den Staat. Dieses tritt zum 1. Mai 2020 in Kraft.
Die neuen Freistellungsregelungen sorgen dafür, dass Helferinnen und Helfer an Einsätzen teilnehmen können und so das ehrenamtliche Prinzip im Bevölkerungsschutz funktioniert. Denn Einsätze richten sich nicht nach Feierabend oder Urlaubszeiten. Das THW arbeitet hier eng mit den Arbeitgebern als Partner zusammen. Ihnen wird der Ausfall der Arbeitskraft erstattet. Somit ist die Fortzahlung von Lohn und Gehalt für die Einsatzkräfte gesichert.
Der Bund soll zudem verstärkt die Kosten übernehmen, die dem THW bei seiner Arbeit entstehen. Ziel ist eine vermehrte Inanspruchnahme der ehrenamtlichen Helfer im Rahmen der Amtshilfe in den Kommunen. Dadurch kann unter anderem neue Technik häufiger eingesetzt und erprobt werden.
Zusätzlicher Feiertag in Berlin
Als einziges Bundesland bekommt die deutsche Hauptstadt einen zusätzlichen Feiertag. Am 8. Mai wird hier aus Anlass des 75. Jahrestages der Befreiung vom Nationalsozialismus und dem Ende des Zweiten Weltkrieges gedacht.
Quelle: ntv.de, awi