Wenn nichts mehr gehtDie Psyche leidet - wer kann mich krankschreiben?

Da ist enorme Erschöpfung, nichts geht mehr. In diesem Zustand zur Arbeit? Undenkbar. Doch wer kann einen aus dem Verkehr ziehen, wenn die Psyche nicht mehr mitmacht?
Dass die Seele auf einmal nicht mehr kann - das erleben immer mehr Menschen. Fehlzeiten wegen psychischer Leiden haben deutlich zugenommen, wie aktuelle Daten der KKH Kaufmännische Krankenkasse zeigen.
Wer kann einen aus dem Verkehr ziehen, wenn nichts mehr geht? "Eine Arbeitsunfähigkeit kann ein approbierter Mediziner feststellen, wobei die Entscheidung unter medizinischen Gesichtspunkten getroffen wird", erklärt Roland Stahl von der Kassenärztlichen Bundesvereinigung.
Das heißt: Leidet die Psyche so sehr, dass Arbeiten nicht möglich ist, kann ein Hausarzt krankschreiben, genauso wie eine Psychiaterin und andere Fachärzte und -ärztinnen.
Der Weg zur Diagnose kann dauern
Gerade bei psychischen Leiden steht oft nicht mit dem ersten Besuch in der Arztpraxis fest, welche Erkrankung sich hinter den Beschwerden verbirgt. Einer Krankschreibung steht das nicht im Wege. "Wenn noch keine gesicherte Diagnose vorliegt, wird häufig erstmal wegen eines Erschöpfungssyndroms oder Ähnlichem krankgeschrieben", so Nathalie Oberthür, Fachanwältin für Arbeitsrecht aus Köln.
Ungeachtet dessen ist im Gesetz die sogenannte Anzeigepflicht festgelegt. Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sind also dazu verpflichtet, eine Arbeitsunfähigkeit und deren voraussichtliche Dauer unverzüglich ihrem Arbeitgeber zu melden. Die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung muss per Gesetz nach dem dritten Tag der Arbeitsunfähigkeit - also am vierten Tag - dem Chef vorliegen. Wobei das Wochenende bei dieser Frist mitzählt. Doch darüber hinaus darf der Arbeitgeber von der gesetzlichen Regelung abweichen und von seinem Mitarbeiter beispielsweise auch schon ab dem ersten Tag eine Bescheinigung verlangen.
Übrigens: Dass der Arbeitgeber über die AU-Bescheinigung von den psychischen Problemen erfährt, ist laut Nathalie Oberthür ausgeschlossen. "Die AU-Bescheinigung wird mittlerweile elektronisch abgerufen, da sieht man keine Diagnose und - anders als früher - auch nicht mehr den ausstellenden Arzt."