Es geht um Ihre Rente Die häufigsten Irrtümer
23.08.2007, 10:36 UhrDass die Rente keineswegs so sicher ist wie Norbert Blüm einst behauptete, dürfte mittlerweile jedem klar sein. Wenn es um Detailfragen geht, sind die meisten aber nicht ganz so fit. Die häufigsten Rentenirrtümer hat die Deutschen Rentenversicherung Rheinland nun in einer Liste zusammengestellt:
1. "Alle müssen jetzt bis 67 Jahre arbeiten"
Richtig ist: Erst ab Geburtsjahrgang 1964 muss man bis 67 Jahre arbeiten. Die Altersgrenze wird nach und nach von 65 auf 67 Jahre angehoben.
2. "Die letzten Jahre vor der Rente sind besonders wichtig"
Richtig ist: Die Rentenhöhe berechnet sich aus allen bis zum Rentenbeginn zurückgelegten rentenrechtlichen Zeiten.
3. "Wenn ich 45 Jahre gearbeitet habe, kann ich mit 60 in Rente gehen"
Das ist nur ein Teil der Wahrheit. Um abschlagsfrei in Rente gehen zu können, muss man das 65. Lebensjahr erreicht haben und 45 Jahre Pflichtbeiträge nachweisen. Beide Voraussetzungen müssen gleichzeitig vorliegen.
4. "Die Abschläge für eine vorzeitige Altersrente enden, wenn ich die Regelaltersgrenze erreicht habe"
Richtig ist: Frührentner bekommen auch dann weniger ausbezahlt, wenn sie die Regelaltersgrenze überschritten haben (also je nach Geburtsjahrgang zwischen dem 65. und 67. Lebensjahr). Die Abschläge gelten lebenslang. Dies gilt auch bei anschließend gezahlten Hinterbliebenenrenten.
5. "Ehemänner haben keinen Anspruch auf Witwerrente"
Falsch. Seit der Reform des Hinterbliebenenrechts im Jahr 1986 sind Frauen und Männer in der Rentenversicherung gleichberechtigt. In den ersten drei Monaten nach dem Tod des Ehepartners besteht immer ein Anspruch, wenn dieser bereits eine Rente bezogen hat oder bis zu seinem Tod mindestens fünf Jahre rentenversichert war. Ab dem vierten Kalendermonat nach dem Tod des Ehegatten kann jedoch eigenes Einkommen angerechnet werden.
6. "Zu meiner Rente darf ich 400 Euro hinzuverdienen, ohne dass diese gekürzt wird"
Das stimmt nicht ganz: Wenn ich eine Altersrente vorzeitig in Anspruch nehme oder eine Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit beziehe, darf ich 350 Euro hinzuverdienen, ohne dass meine Rente gekürzt wird. Verdiene ich aber mehr, kann ich meinen Rentenanspruch ganz oder teilweise verlieren. Wenn ich die Regelaltersgrenze erreicht habe, gibt es keine Hinzuverdienstgrenzen mehr.
7. "Für jedes Babyjahr gibt es Geld"
Richtig ist: Das so genannte Babygeld erhalten nur Frauen, die vor 1921 geboren wurden. Mütter der Geburtsjahrgänge 1921 und jünger bekommen dagegen Kindererziehungszeiten wie Beitragszeiten auf das Rentenkonto gut geschrieben. Für Kinder, die bis zum 31. Dezember 1991 geboren wurden, erhalten Frauen ein Jahr Kindererziehungszeiten angerechnet. Für Kinder, die ab dem 1. Januar 1992 geboren sind, sind dies drei Jahre. Einen Rentenanspruch hat man aber nur dann, wenn die Mindestversicherungszeit von fünf Jahren erfüllt ist. Dazu zählen auch Zeiten der Kindererziehung.
8. "Die Rente kommt automatisch"
Falsch. Alle Leistungen aus der Rentenversicherung müssen beantragt werden.
9. "Alle Frauen können mit 60 Jahren in Rente gehen"
Richtig ist: Dies gilt nur für Frauen, die vor dem 1. Januar 1952 geboren sind. Sie können ab dem 60. Lebensjahr - gegebenenfalls mit einem Abschlag - auch nur dann in Rente gehen, wenn sie die Wartezeit von 15 Jahren erfüllt und ab dem 40. Geburtstag mehr als zehn Jahre (mindestens 121 Kalendermonate) Pflichtbeiträge in die Rentenkasse eingezahlt haben.
Quelle: ntv.de