Auf einer Steuerstufe Dienstrad dem Auto gleichgestellt
24.04.2013, 11:15 UhrSteuerlich ist Dienstfahrrad neuerdings gleich Dienstwagen. Das kommt vor allem in den Großstädten gut an – auch beim Arbeitnehmer. Radfahrer sollten dabei allerdings achtgeben: Wer ein Dienstrad privat nutzt, muss dafür Steuern zahlen.
Kein Angestellter muss mehr neidisch auf den Firmen-Daimler des Managers schielen. Die Zahl der Dienstfahrräder nimmt zu, insbesondere, seitdem sie steuerlich den Dienstwagen gleichgestellt sind.
Mit dem Dienstfahrrad zum Kundentermin - was im ersten Augenblick albern klingen mag, könnte ein Zukunftskonzept sein. Umweltfreundlich, günstig und gesund - vor allem in den deutschen Großstädten erkennen immer mehr Arbeitgeber die Vorteile des Fahrradfahrens und spendieren ihren Angestellten ein Dienstrad. So verzeichnet der Fahrrad-Leasing-Pionier LeaseRad eine steigende Nachfrage, insbesondere seitdem die Räder den Dienstwagen seit Ende 2012 gleichgestellt sind. Im Ruhrgebiet sowie in Stuttgart, Köln, Frankfurt, Berlin, München – also überall, wo dichter Verkehr herrscht, ist das Fahrrad besonders gefragt.
Vor allem Pedelecs und E-Bikes bieten sich an, denn auf ihnen kommt man auch im Anzug kaum ins Schwitzen. Ebenso wie bei den Dienstwagen kann der Arbeitgeber die Fahrräder leasen. Verschiedene Anbieter wie LeaseRad aus Freiburg oder das gerade neu gegründete Leasing eBike aus Bremen erleichtern die Abwicklung. Der Arbeitnehmer kann das Rad zudem auch privat fahren.
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Dienstfahrräder bei privater Nutzung versteuern
Wer ein Dienstfahrrad privat nutzt, sollte allerdings aufpassen: "Das gilt als geldwerter Vorteil, der versteuert werden muss", erklärt Anita Käding vom Bund der Steuerzahler unter Berufung auf eine Mitteilung des Bundesfinanzministeriums in Berlin. Angewendet wird hierbei die sogenannte Ein-Prozent-Regel. Das heißt: Der Arbeitnehmer muss ein Prozent der unverbindlichen Preisempfehlung des Herstellers versteuern.
Ein Beispiel: In einer Firma mit zehn Beschäftigten gibt es ein Fahrrad, das 800 Euro gekostet hat. Der geldwerte Vorteil liegt in diesem Fall bei 8 Euro (1 Prozent von 800 Euro). Verteilt auf alle Mitarbeiter müsste jeder Beschäftigte monatlich 0,80 Euro zusätzlich zu seinem Arbeitslohn versteuern, wenn das Rad auch privat genutzt werden darf.
Wollen Unternehmer bürokratischen Mehraufwand vermeiden, sollten sie ein Nutzungsverbot für private Fahrten aussprechen, empfiehlt Käding. Das Rad sollte dann vor Dienstende immer wieder an einem festgelegten Stellplatz abgeschlossen werden. Der Schlüssel für das Schloss könnte im Personalbüro deponiert werden.
Quelle: ntv.de, sp-x/dpa