Ratgeber

Arbeitszeitkonten Doch noch mit 60 in Rente

Von Alexander Klement

Die Rente mit 67 kommt. Daran ist nicht mehr zu rütteln. Außerdem hat der Gesetzgeber die Möglichkeit zur Altersteilzeit und Vorruhestandsreglungen mittel- und langfristig einkassiert. Die einzige verbleibende Möglichkeit doch noch früher der Arbeit fernzubleiben sind Zeitwertkonten.

Das Prinzip ist ganz einfach. Ein Mitarbeiter sammelt heute Überstunden, Urlaubstage und Lohnteile an, um dann später eine Auszeit zu nehmen oder sich vorzeitig in den Ruhestand zu verabschieden. Die Tür zu flexiblen Arbeitszeiten hat der Gesetzgeber schon lange aufgeschlossen. Seit 1998 nutzen sie die ersten Unternehmen. Wie viele es heute tatsächlich sind ist unbekannt.

Drei Ausgestaltungsmöglichkeiten

Grundsätzlich bieten flexible Arbeitszeiten drei mögliche Ausgestaltungsformen. Auf Gleitzeitkonten werden Überstunden zum Abfeiern auf die nächsten Monate verschoben. Auf Lebensarbeitszeitkonten hingegen wird Arbeitszeit für den Vorruhestand gesammelt. Auf Langzeitarbeitskonten fließt außer Geld auch Zeit. Beides kann für eine Auszeit oder einen vorgezogenen Ruhestand genutzt werden.

Unklar ist den meisten hingegen, wie sich die Verschiebung auf zu zahlende Steuern und Sozialabgaben auswirken. Während der Ansparphase bleiben die Zahlungen, die auf dem Langzeitarbeitskonto landen, steuer- und sozialabgabenfrei. Das Unternehmen steuert zusätzlich seine Beitragshälfte der Sozialabgaben bei, denn während der späteren Freistellungsphase müssen Arbeitgeber und Arbeitnehmer ganz normal Steuern und Sozialabgaben abführen.

Anlagestrategie völlig frei

Wie das Unternehmen das Geld seiner Mitarbeiter auf den Langzeitarbeitskonten anlegt, ist bislang völlig ungeregelt. Der Arbeitgeber kann sich selbst um die Geldanlage kümmern oder diese Aufgabe einem externen Anbieter übertragen. Auch erstaunlich unklar ist die Gesetzeslage für den Fall, dass der Arbeitgeber in die Insolvenz geht. Die Firmenchefs sind zwar dazu angehalten, das Guthaben der Mitarbeiter zu sichern. Tut sie dies nicht, bleibt dies jedoch bislang ohne Folgen. Der Gesetzgeber hat allerdings angekündigt, diese Gesetzeslücke noch in dieser Legislaturperiode zu schließen.

Probleme treten momentan auch noch auf, wenn der Arbeitnehmer seinen Arbeitgeber wechselt. Bieten sowohl alter als auch neuer Arbeitgeber Zweitwertkonten an, könnten angesammelte Stunden und Gehälter übertragen werden. In der Praxis zahlt jedoch der alte Chef den Gegenwert aus. Der Fallstrick dieser Vorgehensweise: Steuern und Sozialabgaben müssen auf die ausgezahlte Summe sofort gezahlt werden. Das Finanzamt verteilt bei der Berechnung dabei die Summe fiktiv auf fünf Jahre, was die Steuerlast deutlich mindert.

Fazit

Zeitwertkonten haben Zukunft. Bevor man loslegt, sollten verschiedene Punkte geklärt werden: Die Anlagestrategie der eingezahlten Gehaltsteile sollte transparent sein. Für den Ernstfall muss geklärt sein, was im Fall einer Firmeninsolvenz passiert und wer die Zeitwertkonten in diesem Fall abwickelt. Außerdem sollte eine Vorgehensweise festgelegt werden, was im Fall eines Arbeitgeberwechsels passiert.

Quelle: ntv.de

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