Ratgeber

Kinder fackeln Gammel-Haus ab Eigentümer trägt Mitschuld

Jahrelang steht ein Haus leer, wird von Kindern im Dorf als Abenteuerspielplatz genutzt. Als die Immobilie irgendwann abbrennt, verlang der Eigentümer von den Zündlern Schadenersatz. Nicht ganz erfolgreich.

Von dem Haus blieb nach dem Brand nicht mehr viel übrig (Symbolbild).

Von dem Haus blieb nach dem Brand nicht mehr viel übrig (Symbolbild).

(Foto: rabe, pixelio.de)

Da hilft kein "Betreten verboten"-Schild: Wenn ein Haus lange ungesichert leer steht, dann lockt es ungebetene Besucher an. So auch in einem Fall, der nun vorm Oberlandesgericht Koblenz landete. Dabei ging es um die Frage, inwieweit Eigentum verpflichtet.(Az. 1 U 643/10)

Der Kläger verlangte von einer Familie 25.000 Euro Schadenersatz, nachdem sein leeres Wohnhaus im Jahr 2006 abgebrannt war. Vier Geschwister, damals zwischen acht und zwölf Jahren, hatten den Brand verursacht, als sie mit entzündeter Pappe für Licht sorgen wollten. Die Versicherung hatte zunächst nur die Hälfte des Schadens bezahlt, woraufhin der Eigentümer vor das Landgericht Koblenz zog. Das verurteilte die beiden älteren Kinder zur Zahlung des vollen Schadenersatzes. Sie hätten mit elf und zwölf Jahren einsichtsfähig genug sein müssen, um die Folgen ihres Tuns zu begreifen. Zwar habe die Mutter ihre Aufsichtspflicht nicht verletzt, der Eigentümer habe aber auch nicht mit der Zündelei in seiner Immobilie rechnen müssen.

Das sah das Oberlandesgericht anders: Die Beweisaufnahme ergab, dass das Haus jahrelang frei zugänglich war. Menschen seien ein- und ausgegangen und hätten es sogar als Toilette genutzt. Für Kinder sei die Immobilie ein Abenteuerspielplatz gewesen. Die Gefahr, die von spielenden Kindern auf dem verwahrlosten Grundstück ausgegangen sei, hätte dem Eigentümer bewusst sein müssen, befanden die Richter. Er hätte Vorsorge treffen müssen, ansonsten sei die Gammelimmobilie von Kindern geradezu als Einladung verstanden worden. Auch wenn die Kinder alt genug waren, Verantwortung zu übernehmen, treffe den Kläger ein Mitverschulden, entschied das OLG. Auf 30 Prozent seines Schadens bleibt der Kläger nun sitzen.

Quelle: ntv.de, ino

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