Ratgeber

Auto mit Fahrrad demoliert Eltern haften nicht immer

Eltern müssen ihr knapp acht Jahre altes Kind nach einer Entscheidung der Coburger Justiz nicht beim Radfahren beaufsichtigen, wenn es mit dem Fahrrad vertraut ist. Mit einer Klage auf Schadenersatz scheiterte ein Autobesitzer nach Angaben vom Freitag vor dem Amtsgericht und dem Landgericht. Der Mann hatte von den Eltern fast 1100 Euro verlangt, nachdem der Junge mit dem Fahrrad gegen das Auto geprallt war.

Nach Ansicht der Richter haben die Eltern die Aufsichtspflicht nicht verletzt und müssen nicht haften. Das Kind habe seit Jahren längere Strecken zusammen mit der Familie zurückgelegt und daher genügend Erfahrung, um im verkehrsarmen Wohnbereich allein unterwegs zu sein. Seine Berufung gegen die Entscheidung des Amtsgerichts nahm der Kläger nach einem Hinweis des Landgerichts, dass es den Fall identisch beurteilt, zurück (Az. Amtsgericht: 11 C 1760/07; Az. Landgericht.: 33 S 66/08).

Quelle: ntv.de

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