Studiengebühren Eltern müssen zahlen
29.05.2009, 19:04 UhrStudiengebühren sind mit den üblichen Unterhaltszahlungen nicht abgedeckt. Das entschied das Oberlandesgericht Koblenz.
Das Gericht gab mit seinem Urteil der Klage einer Studentin gegen ihren leiblichen Vater statt. Dieser hatte sich geweigert, für die Studiengebühren in Höhe von 602 Euro pro Semester aufzukommen. Er war der Meinung, die Klägerin müsse diese aus dem üblichen Unterhalt finanzieren.
Das OLG sah die Sache anders. Allerdings gaben die Richter der Klägerin nur zum Teil Recht. Denn sie hatte erst nach Studienbeginn die Gebühren beim Vater eingefordert. Rückwirkend müsse dieser nach der Entscheidung nicht zahlen. Der erhöhte Unterhaltsbedarf müsse vielmehr vor Semesterbeginn eingefordert werden.
Quelle: ntv.de, dpa