Kahlschlag wegen Allergie Fällen für den Fiskus
29.07.2008, 16:41 UhrViele Menschen leiden an einer Pollenallergie. So auch die Tochter eines Grundbesitzers, auf dessen Grundstück 67 Birken standen. Zu bestimmten Jahreszeiten ging es der Tochter besonders schlecht und es stellte sich sogar ein Asthmaleiden ein. Darauf reagierte der Vater mit radikalen Gegenmaßnahmen, er ließ alle 67 Birken von einer Firma fällen. Die Kosten dafür von über 7000 Euro machte er in seiner Steuererklärung als Krankheitskosten geltend. Doch das Finanzamt verweigerte die Anerkennung mit der Begründung, bei Birken könne nicht von einer Gesundheitsgefährdung ausgegangen werden wie etwa bei Formaldehydresten, die in einem Haus verborgen sein können.
Dagegen zeigten die Richter am Finanzgericht Düsseldorf mehr Verständnis. Zwar habe vor dem Baumfällen kein amts- oder vertrauensärztliches Attest vorgelegen, was im Prinzip nötig gewesen wäre. Aber im vorliegenden Falle seien die Bestätigungen der Amtsärztin im Nachhinein durchaus überzeugend. Der Senat habe sich davon überzeugen können, dass die Entfernung der Birken medizinisch notwendig gewesen sei. Deswegen müsse von einer außergewöhnlichen Belastung im Sinne des Steuerrechts ausgegangen
werden (Finanzgericht Düsseldorf, Az: 11 K 2589/05 E).
Quelle: ntv.de