Ratgeber

Cognac muss aus Frankreich kommen Finnen dürfen nicht brennen

Finnen dürfen zwar Weinbrand herstellen. Cognac dürfen sie aber nicht brennen. Das jetzt der Europäische Gerichtshof klargestellt. Auch unter dem finnischen NAmen Konjakki dürfen sie die Spirituose nicht verkaufen.

Weinbrand kann jeder, Cognac nur die Franzosen.

Weinbrand kann jeder, Cognac nur die Franzosen.

(Foto: REUTERS)

Cognac muss aus Frankreich kommen: Diesen Grundsatz haben die höchsten EU-Richter in einem Urteil bestärkt. Der Begriff Cognac sei seit mehr als 20 Jahren nach europäischem Recht "als geografische Angabe geschützt" - und damit nur für französische Branntweine zulässig, urteilte der Europäische Gerichtshof (EuGH). (Rechtssachen C-4/10 und C-27/10)

Im konkreten Fall hatte ein finnischer Hersteller zwei Spirituosen angemeldet, die die Bezeichnung Cognac und die finnische Übersetzung Konjakki trugen. Zwar bewilligte das die zuständige Behörde, doch der französische Berufsverband "Bureau National Interprofessionnel du Cognac" war vor finnischen Gerichten dagegen angegangen.

Das Oberste Verwaltungsgericht in Finnland hatte daraufhin bei der Auslegung europäischer Bestimmungen um die Hilfe der Luxemburger EU-Richter gebeten. Diese entschieden: Die finnischen Behörden müssen die Eintragung der angefochtenen Marken löschen.

Um als "geschützte geografische Angabe" zu gelten, muss lediglich eine der Herstellungsstufen in der entsprechenden Region stattfinden. So kann "Deutsche Markenbutter" auch aus ausländischer Milch bestehen, solange sie in Deutschland verarbeitet wird. Strenger ist die "geschützte Ursprungsbezeichnung". Dafür muss ein Produkt in einem bestimmten Gebiet erzeugt und verarbeitet werden.      

Quelle: ntv.de, ino/dpa

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