Ratgeber

Verfassungsgericht stärkt Steuerzahler Fiskus muss Rücksicht nehmen

Das Bundesverfassungsgericht hat den Rechtsschutz Steuerpflichtiger gegen Bescheide des Finanzamts verbessert. Nach dem Beschluss müssen die Finanzämter mehr Rücksicht auf finanzielle Schwierigkeiten der Steuerpflichtigen nehmen, wenn sie nach Einspruch des Betroffenen die Durchsetzung eines Steuerbescheids vorläufig aussetzen und dafür eine Sicherheitsleistung verlangen wollen. Eine solche Sicherheitsleistung müsse unterbleiben, wenn sie für den Betroffenen eine "unbillige Härte" bedeuten würde, befand eine Kammer des Ersten Senats.

Wer Einspruch einlegt, muss nicht zwangsläufig eine Sicherheitsleistung hinterlegen.

Wer Einspruch einlegt, muss nicht zwangsläufig eine Sicherheitsleistung hinterlegen.

(Foto: dpa)

 

Damit gab das Gericht einer Betreibergesellschaft von Spielautomaten recht. Die Gesellschaft sollte für 2008 gut 173.000 Euro Umsatzsteuer zahlen, beantragte allerdings bis zu einer rechtlichen Klärung die Aussetzung der Bescheide. Die Umsatzsteuerpflicht für den Betrieb von Geldspielautomaten sei EU-rechtlich umstritten. Zudem sei das Unternehmen wirtschaftlich nicht in der Lage, die verlangte Sicherheit zu leisten. Trotzdem beharrte das Niedersächsische Finanzgericht auf der Zahlung. (Az: 1 BvR 1305/09 - Beschluss vom 22. September 2009)

 

Nach den Worten der Karlsruher Richter verletzt die Entscheidung die Garantie des effektiven Rechtsschutzes. Das Finanzgericht hätte prüfen müssen, ob die Sicherheitsleistung angesichts ernstlicher Zweifel an der Rechtmäßigkeit der Steuerbescheide zumutbar sei. Das Verfahren wurde zur abschließenden Entscheidung an das Finanzgericht zurückverwiesen.

Quelle: ntv.de, dpa

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