Keine Verwandtschaft mit Oetkers Paula "Flecki" darf bei Aldi bleiben
24.07.2012, 15:57 Uhr"Paula" ist die Königin im Kühlregal - mit dem Pudding im Kuhflecken-Design hat Dr. Oetker einen echten Verkaufshit gelandet. Bei Aldi gibt es keine "Paula", sondern nur "Flecki" - ein recht plumpes Imitat, das Oetker vom Markt klagen möchte. Doch das ist nicht so einfach: Das "Paula"-Design ist einfach zu raffiniert.
"Flecki" und "Paula" sind keine nahen Verwandten. Das hat nun das Oberlandesgericht Düsseldorf entschieden und damit den "Puddingstreit" zwischen Aldi und Dr. Oetker endgültig beendet. Aldi darf seinen Kinderpudding "Flecki" weiterverkaufen, weil er nicht als Kopie von "Paula" gewertet wird.
Vor sechs Jahren hat Oetker seine Vanille-Schokopuddingmischung "Paula" auf den Markt gebracht. Damals versäumte man es auch nicht, sich das charakteristische weiß-braune Kuh-Muster europaweit als Geschmacksmuster schützen zu lassen. Vermarktet mit einer Comic-Kuh mit Sonnenbrille entwickelte sich "Paula" zum Verkaufsschlager im Kühlregal: Unter den Kinder-Fertigdesserts kommt der Oetker-Pudding auf einen Marktanteil von über zehn Prozent.
Im letzten Jahr schickte Aldi Süd dann "Flecki" ins Rennen. Auch hier werden Schoko- und Vanillepuddings grob in einem durchsichtigen Becher vermengt. Und auch hier hat man sich eine Kuh als Werbeträger ausgesucht: "Flecki" hat mit der keck wirkenden "Paula" allerdings nicht allzu viel Ähnlichkeit, sie ist nicht braun-gelblich, sondern schwarz-weiß und trägt Kuhglocke statt Sonnenbrille. Vor dem Oberlandesgericht, wo Oetker ein europaweites Verkaufsverbot von "Flecki" erwirken wollte, zählte dann auch mehr der Inhalt, beziehungsweise dessen Design.
Paula ist ästhetisch hochwertig
Und hier ist "Paula" der "Flecki"-Konkurrenz nach Auffassung der Düsseldorfer Richter deutlich überlegen: Die dynamisch gedrehten Puddingflecken "klingen in einem Wirbel aus - fein herausgebildet", wie der Vorsitzende Richter Wilhelm Berneke den wohl nur für Laien profanen Pudding beschrieb. Mit dieser "dynamischen Drehung" des Zwei-Komponenten-Puddings erreiche das Produkt "seinen Kulminationspunkt". Das Lob für Oetkers Lebensmitteltechniker erweist sich für die Rechtsabteilung allerdings als schwerer Schlag: Durch ihren "ästhetischen Mehrwert" grenze sich "Paula" ausreichend von "Flecki" ab, befand das Gericht. Aldi habe den notwendigen Abstand zum Original gewahrt und insofern sei "Flecki" nicht zu beanstanden.
Bei der Rechtsprechung orientierte sich das OLG auch an der in Fachkreisen bekannten Knoblauchwurst-Entscheidung des Bundesgerichtshofs aus dem Jahr 2009. Der BGH hatte damals geurteilt, dass eine eigenständige Herstellerangabe, so sie denn deutlich wahrnehmbar ist, in der Regel eine Verwechslungsgefahr und Täuschungsabsicht ausschließt, auch wenn sich die Produkte ansonsten in Art und Verpackung ähnlich sind.
Mit dem Discounter-Pudding droht Oetkers "Paula" nicht nur in Deutschland, sondern in mehreren europäischen Ländern Konkurrenz. Die Entscheidung in dem Eilverfahren ist rechtskräftig. Oetker könnte zwar noch ins Hauptsacheverfahren ziehen. Doch diese gelten als langwierig und wenig aussichtsreich, weswegen viele Kläger diesen Weg scheuen.
Quelle: ntv.de, ino/dpa