Ratgeber

Air Berlin und Ryanair verklagt Flugpreise müssen komplett sein

Flugpreise müssen immer inklusive Steuern, Gebühren und sonstige Zuschläge enthalten. Diese Regelung zum Schutz vor Lockangeboten gilt schon seit 2008. Doch nicht alle Airlines nehmen es damit so genau. Verbraucherschützer haben jetzt Air Berlin und Ryanair verklagt - und Recht bekommen.

Bei Air Berlin wurden die Preise erst am Ende der Seite vollständig angezeigt.

Bei Air Berlin wurden die Preise erst am Ende der Seite vollständig angezeigt.

(Foto: picture alliance / dpa)

Bei der Angabe von Flugpreisen im Internet müssen Airlines immer den korrekten Endpreis einschließlich aller Gebühren und Zuschläge aufführen. Das Berliner Kammergericht wertete Preisangaben der Fluggesellschaften Air Berlin und Ryanair im Internet als unvollständig und irreführend. Die Richter haben damit zwei Klagen des Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) stattgegeben.

Bei Air Berlin wurde den Kunden nach der Eingabe von Datum, Abflug- und Zielort in die Buchungsmaske laut vzbv eine Tabelle mit den Preisen ausgewählter Flüge gezeigt, in der die Preise viel zu niedrig angesetzt waren. So enthielten sie weder Steuern noch Flughafengebühren oder den Kerosinzuschlag. Auch die Servicegebühr für die Zahlung per Lastschrift oder Kreditkarte fehlten demnach. So sei für einen Flug von Berlin nach Frankfurt am Main zum Beispiel nur ein Preis von 41 Euro angegeben worden, obwohl der Kunde letztendlich 74 Euro zahlen musste.

Der Gesamtpreis sei nur für einen angeklickten Flug und nur unter der Preistabelle aufgeführt worden, kritisierte der vzbv. Die Richter stellten nun klar, dass es nicht ausreiche, den Endpreis an irgendeiner Stelle im Buchungsvorgang zu nennen .Eine Sprecherin von Air Berlin erklärte, die Klage gegen ihr  Unternehmen beziehe sich auf einen Tatbestand aus dem Jahr 2008.  Inzwischen seien alle Vorschriften zur Ticket- und  Preistransparenz erfüllt.

Unvermeidliche Extrakosten

Ryanair hatte bei Onlinebuchungen die Bearbeitungsgebühr von fünf Euro für die Bezahlung des Tickets nicht mit angegeben. Kostenfrei seien lediglich Zahlungen mit einer in Deutschland fast unbekannten Prepaidkarte gewesen. Kunden hatten von der Extra-Gebühr aber erst im dritten Buchungsschritt erfahren. Die Richter schlossen sich der Auffassung des vzbv an, dass die Gebühr für die meisten Kunden unvermeidlich und deshalb in den Endpreis mit einzurechnen sei.

Eine EU-Verordnung schreibt seit Ende 2008 vor, dass Flugpreise gegenüber Verbrauchern immer inklusive Steuern, Gebühren, Zuschlägen und sonstiger Entgelte angegeben werden müssen. Da sich viele Fluggesellschaften nicht daran halten, leitete der vzbv nach eigenen Angaben bereits zahlreiche Abmahn- und Klageverfahren ein. Rechtskräftig sind die beiden neuen Urteile noch nicht.

Quelle: ntv.de, AFP

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