Kunden im Internet verwirrt Flugticketpreise verschleiert
09.05.2008, 09:37 UhrJeder dritte Anbieter von Flugtickets im Internet wirbt mit irreführenden Preisen. Dies ergab eine Studie der EU-Kommission. Demnach verstießen 137 von 386 im Februar untersuchten Internetseiten gegen das Verbraucherrecht der Europäischen Union. Die Kommissarin für Verbraucherschutz, Meglena Kuneva, sagte, die Kunden würden in die Irre geführt. Sie drohte, gesetzlich dagegen vorzugehen, falls die Fluglinien und Reiseanbieter nichts unternähmen.
Die beanstandeten Angebote stammten dem EU-Bericht zufolge sowohl von großen Markennamen als auch von weniger bekannten Unternehmen. Das in Deutschland zuständige Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) war an der Studie allerdings nicht beteiligt, so Sprecher Jochen Heimberg. Der Bericht habe dennoch Bedeutung auch für Deutschland, da ausländische Fluggesellschaften schließlich auch den deutschen Markt bedienten.
Verbraucherschützer warnen vor verdeckten Preiserhöhungen
Nach Einschätzung des Bundesverbands der Verbraucherzentralen haben sich die Angebote verbessert. Allerdings versuchten manche Fluggesellschaften nun, Preiserhöhungen zu verstecken, wie Helke Heidemann-Peuser der AP sagte. In diesen Fällen sei dann beispielsweise eine Reiserücktrittsversicherung beim Kauf schon ausgewählt, ohne dass der Kunde dies angeklickt habe. Oder die Gewichtsgrenze für das freie Gepäck werde reduziert. Ein anderer Kniff sei, nur noch die Zahlung per Kreditkarte zuzulassen und dafür eine Gebühr zu verlangen.
Fluggesellschaften und Reiseanbieter seien verpflichtet, den Endpreis anzugeben, sagte Heidemann-Peuser. In diesem müssten alle feststehenden Kosten enthalten sein. Käufer von Flugtickets sollten aber darauf gefasst sein, dass der erste angegebene Preis nicht der Endpreis sei. Besondere Vorsicht sei bei Preisen geboten, vor denen das Wort "ab" stehe. Dabei sollten Käufer auf den Reisetermin oder die Anzahl der verfügbaren Tickets achten.
Nach dem Kauf ist es der Expertin zufolge schwer sich zu wehren. Selbst wenn ein Verstoß gegen das Wettbewerbsrecht vorliege, bedeute dies nur, dass das Unternehmen sein Vorgehen ändern müsse - der Kaufvertrag bleibe aber gültig.
Quelle: ntv.de