Elf Prozent günstiger Noch dieses Jahr Rentenkürzungen ausgleichen
01.11.2022, 12:09 Uhr (aktualisiert)
Die Rente mit 63 geht meist mit hohen Einbußen einher.
(Foto: imago/Christian Ohde)
Früher in Rente möchten viele. Doch das kostet bares Geld. Denn für den vorgezogenen Ruhestand muss man jeden Monat einen Abschlag von 0,3 Prozent in Kauf nehmen. Sonderzahlungen in die Rentenkasse können dies ausgleichen. Und die sind dieses Jahr besonders günstig zu haben.
Wer vor Erreichen des regulären Rentenalters eine Altersrente für langjährig Versicherte oder eine Altersrente für schwerbehinderte Menschen in Anspruch nehmen möchte, muss für jeden Monat des vorgezogenen Rentenbeginns einen Abschlag von 0,3 Prozent in Kauf nehmen.
Diese Abschläge können von Versicherten ab einem Alter von 50 Jahren und die zum geplanten Renteneintritt mindestens 35 Versicherungsjahre in der Rentenversicherung vorweisen können - Kinderbetreuungszeiten und Schulzeiten eingeschlossen, durch Sonderzahlungen in die Rentenkasse ganz oder teilweise ausgeglichen werden. Eine Auskunft über die Höhe der Zahlungen wird auf Antrag vom zuständigen Rentenversicherungsträger erstellt, wie die Deutsche Rentenversicherung informiert. Die Auskunft enthält folgende Informationen:
- Die voraussichtliche Höhe der Altersrente zum beabsichtigten vorzeitigen Rentenbeginn.
- Die Höhe der Rentenminderung sowie
- die Höhe des Beitrages, der zum Ausgleich der Rentenminderung gezahlt werden könnte.
- Zahlungen können in Form einer Einmalzahlung oder als Teilzahlungen geleistet werden. Rentenminderungen, die bei einer Erwerbsminderungsrente entstehen, können durch Sonderzahlungen nicht ausgeglichen werden.
Erstattung der Sonderbeiträge nicht möglich - dafür höhere monatliche Rente
Die Rentenversicherung betont, dass eine Erstattung beziehungsweise Rückzahlung dieser Sonderbeiträge nicht möglich ist. Sollten Versicherte im Nachhinein doch eine Altersrente in Anspruch nehmen, bei der sich eine geringere oder gar keine Rentenminderung ergibt, können die Sonderzahlungen nicht erstattet werden. Dafür erhalten sie durch die geleisteten Sonderzahlungen dann aber eine höhere Rente.
Zudem sind in diesem Jahr die Rentenpunkte noch günstig zu haben. Denn im kommenden Jahr steigt der Preis für einen Rentenpunkt um rund elf Prozent, die Sonderzahlung verteuert sich also entsprechend.
Beispiel der Rentenversicherung: Der Versicherte Michael K. will zwei Jahre vor der für ihn geltenden Regelaltersgrenze in Rente gehen. Bei einer Rente von 1000 Euro (brutto) würde sich seine Monatsrente um 7,2 Prozent beziehungsweise um 72 Euro verringern. Zusatzbeiträge an die Rentenversicherung zum vollen Ausgleich des Abschlags würden derzeit in den alten Bundesländern etwa 16.400 Euro und in den neuen Bundesländern etwa 16.100 Euro kosten.
Einmalzahlung als auch als Teilzahlungen möglich
Sonderzahlungen sind grundsätzlich sowohl als Einmalzahlung als auch als Teilzahlungen möglich. Solche Teilzahlungen sind nicht nur leichter zu schultern, sondern auch steuerlich sinnvoll. Denn die Beiträge können jedes Jahr ganz oder zumindest teilweise im Rahmen der Altersvorsorgeaufwendungen bei der Steuer abgesetzt werden. Entgeltpunkte, welche durch die verkürzte Arbeitsdauer fehlen, lassen sich aber nicht ausgleichen. Bei einer Überweisung innerhalb von drei Monaten nach Erteilung der Auskunft gelten dann weiter die bei Antragstellung günstigeren Konditionen. Der Antrag und auch die erteilte Auskunft verpflichten nicht automatisch zur Zahlung.
Informationen zum Thema stellt die Rentenversicherung hier zur Verfügung oder erteilt unter der kostenlosen Nummer 0800 1000 4800 Auskunft.
(Dieser Artikel wurde am Montag, 24. Oktober 2022 erstmals veröffentlicht.)
Quelle: ntv.de, awi