"Kleine Rentenrevolution" Frührente + Job = Einkommensbooster
21.06.2023, 12:44 Uhr Artikel anhören
Frührente können sie so viel dazuverdienen, wie sie möchten.
(Foto: imago/RelaXimages)
Mehr als die Hälfte aller Neurentner verlässt vor dem regulären Rentenalter die Arbeitsstelle. Oft mit finanziellen Einbußen. Doch wer Frührente bezieht, aber noch weiterarbeiten möchte, hat die Möglichkeit für ein doppeltes Einkommen. Finanztest ist ganz aus dem Häuschen.
Wer vorzeitig in Altersrente geht, kann seit Anfang des Jahres unbegrenzt hinzuverdienen. Was nicht besonders spektakulär klingt, ist laut Finanztest tatsächlich eine "kleine Rentenrevolution". Denn damit bieten sich für Frührentner neue Verdienstchancen. Durch die Regelung haben sie die Chance auf ein doppeltes (Brutto)-Einkommen. Da sie neben ihrer Frührente so viel dazuverdienen können, wie sie möchten - ohne dass es ihre Rente schmälert. Und das lohnt sich oft.
Demnach sollte, wer auf 45 Versicherungsjahre kommt und das Mindestalter für die Frührente erreicht hat, immer Frührente beantragen, so Finanztest - selbst wenn man weiterarbeiten möchte. Denn das insgesamt verfügbare Einkommen ist bei vorzeitigem Rentenbezug deutlich höher.
Grundsätzlich gilt: Frührentner können ihren Job wie bisher ausüben. Das regelt das Sozialrecht (SGB VI, Paragraf 41). Arbeitsrechtlich können ihnen ihre Chefs ein Weiterarbeiten in der bisherigen Firma nicht verwehren. Abgesehen davon können sie aber auch anderswo anfangen.
Die Tester haben zwei Modellfällen berechnet, wie sich eine beantragte Frührente plus Job auf das Einkommen auswirken kann.
Durchschnittsverdiener - besonders langjährig versichert
So kommt ein Durchschnittsverdiener (rund 43.000 Euro brutto im Jahr 2023), der als besonders langjährig Versicherter (45 Versicherungsjahre) zwei Jahre vorzeitig seine Rente beantragt und dann noch bis zur Regelaltersgrenze weiterarbeitet, in diesen beiden Jahren auf insgesamt 27.000 Euro mehr Nettoeinkommen. Wenn er 2025 mit 64 Jahren und 4 Monaten vorzeitig in den Ruhestand geht, hat er 1472 Euro Netto-Monatsrente. Geht er zwei Jahre später, also erst 2027, regulär mit 66 Jahren und 4 Monaten, bekommt er 1517 Euro ausgezahlt.
Besserverdiener- langjährig versichert
Für sogenannte langjährig Versicherte ist die frühere Rente ab 35 Versicherungsjahren zu haben, mit erheblichen Abschlägen- denn die Rente wird um 0,3 Prozent pro Monat vor dem regulären Renteneintritt gekürzt. Die genaue Höhe der Einbuße bei der Rente ist dann abhängig vom Geburtsjahr. Zur Mindestversicherungszeit zählen dabei auch Kindererziehungs- und Pflegezeiten, Zeiten aus Versorgungsausgleich, Arbeitslosigkeit, längerer Krankheit, Schulausbildung oder Studium. Versicherte sind also gut beraten, ihren Versicherungsverlauf genau zu prüfen. Bedacht werden sollte auch, dass die Rentenkürzung ein Leben lang erhalten bleibt. Sie fällt nicht weg, sobald Versicherte ihr reguläres Rentenalter erreicht haben. Ausnahmen gibt es nur für Menschen mit Schwerbehinderung.
Dennoch: Wer als Besserverdiener (im Beispiel rund 65.000 Euro brutto) als langjährig Versicherter (35 Versicherungsjahre) mit Abschlägen mit 63 Jahren eine vorzeitige Altersrente mit Abschlägen bezieht und weiterarbeitet, kann bis zur Regelaltersgrenze im Januar 2027 in diesen drei Jahren und vier Monaten das verfügbare Einkommen nach Steuern und Sozialabgaben insgesamt um 47.477 Euro erhöhen. Dieser Vorteil wäre erst nach 27 Jahren durch eine ungekürzte Regelaltersrente aufgebraucht.
Keine allgemeingültigen Aussagen möglich
Finanztest gibt aber zu bedenken, dass die Modellfälle keine allgemeingültigen Aussagen zulassen, sie seien aber ein guter Indikator. Um die individuellen Auswirkungen einer vorzeitigen Rente ausrechnen zu lassen, empfehlen die Tester eine persönliche Rentenberatung. In bestimmten Fällen kann sogar ein Teilzeitjob von 50 Prozent plus Frührente ähnlich attraktiv sein wie das Arbeiten in Vollzeit bis zur Regelaltersgrenze.
Versicherte sollten darüber hinaus im Blick behalten, dass der Bezug einer Altersrente sich auf andere Sozialleistungen wie Kranken- und Arbeitslosengeld negativ auswirken kann. So verlieren Beschäftigte, die eine volle Altersrente beziehen, etwa ihren Anspruch auf Krankengeld. Zudem haben sie keinen Anspruch mehr auf Arbeitslosengeld.
Quelle: ntv.de, awi