Ratgeber

Ab 2023 Frührentner dürfen grenzenlos hinzuverdienen

Personen, die die Regelaltersgrenze erreicht haben und eine Altersrente beziehen, dürfen unbegrenzt dazuverdienen - ohne dass ihnen die Rente gekürzt wird.

Personen, die die Regelaltersgrenze erreicht haben und eine Altersrente beziehen, dürfen unbegrenzt dazuverdienen - ohne dass ihnen die Rente gekürzt wird.

(Foto: imago/Westend61)

Dem derzeitigen Arbeits- und Fachkräftemangel soll entgegengewirkt werden. Auch Menschen mit einem vorzeitigen Renteneintritt sollen mit anpacken, um den Arbeitsmarkt zu stützen. Ohne dass ihnen die Bezüge gekürzt werden. Denn die bisherigen Hinzuverdienstgrenzen sollen fallen.

Für Frührentner gibt es ab Anfang 2023 keine Einkommensgrenzen mehr, wie viel sie ohne Abzüge bei der Rente hinzuverdienen dürfen. Die Bundesregierung billigte an diesem Mittwoch in der Kabinettssitzung in Meseberg einen entsprechenden Gesetzentwurf von Arbeitsminister Hubertus Heil von der SPD. "Durch die damit einhergehende Flexibilität beim Übergang vom Erwerbsleben in den Ruhestand kann ein Beitrag geleistet werden, dem bestehenden Arbeits- und Fachkräftemangel entgegenzuwirken", heißt es in dem Gesetzentwurf.

Bisher durften Ruheständler erst nach Erreichen der regulären Altersgrenze unbeschränkt nebenher arbeiten. Bei einer vorgezogenen Rente wie auch bei einer Rente ab 63 nach 45 Jahren Beitragszeit durfte der Zuverdienst indes bestimmte Grenzen nicht übersteigen. Andernfalls drohten eine Minderung oder sogar der Wegfall des Rentenanspruchs. Arbeitgeber-Präsident Rainer Dulger begrüßte den Beschluss und sprach von einem überfälligen Schritt, um mehr Menschen in Beschäftigung zu halten. "Der nächste Schritt muss jetzt der Wegfall der Förderung der Frühverrentung sein", forderte Dulger. "Die abschlagsfreie Rente ab 63 sollte so schnell wie möglich auslaufen."

2022 gelten noch die alten Grenzen

Grundsätzlich gilt: Personen, die die Regelaltersgrenze erreicht haben und eine Altersrente beziehen, dürfen unbegrenzt dazuverdienen - ohne dass ihnen die Rente gekürzt wird. Diese Regelaltersgrenze variiert je nach Geburtsjahrgang. Denn das Alter für den regulären Renteneintritt wird schrittweise bis 2029 auf 67 Jahre angehoben.

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Bis 2023 gilt: Bis zum Erreichen der Regelaltersgrenze - also das Renteneintrittsalter für die Regelaltersrente - dürfen Rentner maximal 6300 Euro im Kalenderjahr hinzuverdienen, ohne dass sich ihre Rente verringert. Allerdings ist mit Ausbruch der Corona-Pandemie die Hinzuverdienstgrenze deutlich angehoben worden. Und diese gilt auch für das Jahr 2022. Ganze 46.060 Euro beträgt die erhöhte Verdienstgrenze bei vorgezogenen Altersrenten.

Bis zu diesem Betrag können Rentner im Kalenderjahr zu ihrer Rente hinzuverdienen, ohne dass diese gekürzt wird. Der erhöhte Betrag gilt allerdings nicht für Erwerbsminderungs- und Hinterbliebenenrenten. Wenn das Entgelt diese oder auch die vorherige Hinzuverdienstgrenze übersteigt, wird nur der darüber hinausgehende Betrag berücksichtigt. Dieser Betrag wird dann durch 12 geteilt und zu 40 Prozent auf die Monatsrente angerechnet. Betroffene erhalten dann nur noch eine Teilrente, heißt es von der Deutschen Rentenversicherung Bund in Berlin.

(Dieser Artikel wurde am Mittwoch, 31. August 2022 erstmals veröffentlicht.)

Quelle: ntv.de, awi/rts

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