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Analyse in elf Städten Führt die Preisbremse zu steigenden Mieten?

Haben die Vermieter die Mietpreise bereits vorsorglich erhöht?

Haben die Vermieter die Mietpreise bereits vorsorglich erhöht?

(Foto: picture alliance / dpa)

Die Forderung, Mietpreise gesetzlich zu begrenzen, steht seit fast einem Jahr im Koalitionsvertrag. Doch während die Regierung diskutiert und den Gesetzentwurf bearbeitet, haben Vermieter offenbar genug Zeit, ordentlich an der Preisschraube zu drehen.

Aus Sorge vor der geplanten Mietpreisbremse haben Vermieter die Mieten offenbar noch einmal kräftig angehoben. Vor allem in städtischen Ballungszentren hätten die Preise parallel zur Debatte um den Gesetzentwurf angezogen, so das Fazit einer Studie im Auftrag der Bundestagsfraktion der Grünen. In fünf von elf untersuchten Städten sei ein Zusammenhang "deutlich" erkennbar.

Für die Analyse haben sich die Forscher nicht die Durchschnittsmieten angesehen, sondern die Angebotsmieten – also die Werte, die bei Wieder- beziehungsweise Neuvermietungen aufgerufen werden. Diese Preise können die Länder in Gegenden mit besonders angespannten Wohnungsmärkten künftig begrenzen. Nach einem Mieterwechsel darf die neue Miete dann nur noch maximal zehn Prozent über dem ortsüblichen Niveau liegen. Für neu errichtete oder umfassend modernisierte Gebäude gibt es keine Preisbremse.

Im Frühjahr 2015 soll das Gesetz in Kraft treten, doch offenbar zeigte es schon Auswirkungen, lange bevor es überhaupt beschlossen wurde. "Im Nachgang wichtiger politischer Weichenstellungen" zur Preisbremse seien "deutliche Anstiege" in einigen Städten spürbar gewesen, heißt es in der Studie, aus der zunächst die "Rhein-Neckar-Zeitung" berichtete.

Höhere Mieten nicht überall durchsetzbar

Im Juli 2013 habe Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) gefordert, die Mieten zu deckeln. Im Dezember sei die Forderung im Koalitionsvertrag verankert worden. In den Städten Freiburg, Regensburg, Hamburg, Mainz und Jena seien die Preise daraufhin kräftig nach oben geklettert. So verteuerten sich die Mieten in Freiburg Ende 2013 kurzfristig um rund 17 Prozent, in Regensburg um rund neun Prozent, wie aus der Untersuchung hervorgeht. In weiteren drei Städten seien die Mieten in den untersuchten Zeiträumen "eingeschränkt" gestiegen, in den restlichen drei dagegen nicht.

Einen unmittelbaren Zusammenhang zwischen den politischen Plänen und den Preissteigerungen wollten die Studienautoren daraus nicht ableiten. Bei der Betrachtung des Gesamtzeitraums spreche aber einiges dafür, dass die Vermieter die möglichen Folgen der Mietpreisbremse  vorsorglich antizipierten, wenn die Marktbedingungen es zuließen. Sprich: Dort, wo es geht, verlangen die Vermieter von neuen Bewohnern vorsorglich höhere Mieten.

Der Grünen-Bauexperte Chris Kühn forderte die Regierung vor diesem Hintergrund zum raschen Handeln auf. "Durch die Ankündigungen ohne konsequente Umsetzung hat die Große Koalition die Kosten immer wieder angeheizt", sagte er der "Rhein-Neckar-Zeitung". Die Mietpreisbremse müsse nun "schnellstmöglich in die Tat umgesetzt" werden.

Eigentümerverband droht mit Verfassungsklage

Der Eigentümerverband Haus & Grund veröffentlichte dagegen ein Rechtsgutachten, welches das geplante Gesetz zur Mietpreisbremse als verfassungswidrig einstuft. Der aktuelle Gesetzentwurf verletze das Eigentumsrecht der Haus- und Wohnungseigentümer, heißt es darin. Durch die Mietpreisbremse sei die Wirtschaftlichkeit der Wohnungsraumvermietung nicht mehr gewährleistet. Vermieter würden sich deshalb vom Markt zurückziehen. Zudem würden nicht ärmere Mieter geschützt, sondern "finanzstarke Wohnungssuchende" könnten sich künftig mehr Wohnraum zu geringeren Mieten leisten, während der Wohnungsneubau gehemmt werde.

Verbandspräsident Rolf Kornemann forderte die Bundestagsabgeordneten deshalb auf, "die Notbremse" zu ziehen und das Gesetz nicht zu verabschieden. Sollte die Mietpreisbremse dennoch Gesetz werden, wolle der Eigentümerverband vor das Bundesverfassungsgericht ziehen.

Der Deutsche Mieterbund (DMB) weist die Kritik als "unsachlich und polemisch" zurück. Der Schutz Wohnungssuchender vor "überzogenen, wucherischen Mieten" sei nicht verfassungswidrig, sondern wichtig und überfällig, teilte DMB-Direktor Lukas Siebenkotten mit.

Auch in der Politik ist das Gesetz nicht unumstritten. Der Bundesrat hatte in der vergangenen Woche einige Nachbesserungen zum Vorteil von Mietern gefordert. So bemängelten die Länder etwa, dass der Entwurf der Regierung keine neuen Regeln zur Mieterhöhung nach Modernisierungsmaßnahmen enthalte. Auch am heutigen Donnerstag beriet der Bundestag über die Mietpreisbremse.

Quelle: ntv.de, ino/AFP

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