Ratgeber

Aussichtslose Verfassungsklagen Gebühren sollen Richter schützen

6251 Klagen sind allein im letzten Jahr beim Bundesverfassungsgericht eingegangen. Über 1000 davon waren von vornherein aussichtslos. Um die Richter zu entlasten, will der Gerichtspräsident den Verwaltungsaufwand für die Verhängung von Missbrauchsgebühren heruntersetzen.

Die Richter sollen sich nicht um Lappalien kümmern müssen.

Die Richter sollen sich nicht um Lappalien kümmern müssen.

(Foto: picture alliance / dpa)

Der Weg vors Bundesverfassungsgericht steht grundsätzlich jedem offen. Doch möglicherweise ist er ein wenig zu leicht zu beschreiten: Um die Flut von offensichtlich aussichtslosen Klagen einzudämmen, will das Bundesverfassungsgericht die Regeln für die Missbrauchsgebühr lockern. "Wir sind mit mehr als 6000 Verfahren im Jahr an eine Grenze gelangt, wo wir überlegen müssen, wie wir die Kapazitäten sinnvoll nutzen", so Gerichtspräsident Andreas Voßkuhle. Dafür sollen unzulässige oder unbegründete Beschwerden schon aussortiert werden, bevor sich überhaupt ein Richter mit dem Fall befasst.

Das Bundesjustizministerium reagierte zurückhaltend auf den Vorschlag. "Dieser Vorstoß wird erst einmal bewertet und in Ruhe geprüft", sagte eine Sprecherin. Nach den Vorstellungen Voßkuhles soll zunächst ein Rechtspfleger die eingehenden Verfassungsbeschwerden sichten. In offensichtlich aussichtslosen Fällen soll die weitere Prüfung durch einen Richter von der Zahlung der "vorgezogenen Missbrauchsgebühr" abhängig gemacht werden. Dies könnte nach Voßkuhles Schätzung bis zu 1200 Verfahren im Jahr betreffen.

Hürden sind niedrig

Bislang kann das Gericht erst nach Prüfung durch die Richter eine Gebühr von bis zu 2600 Euro verhängen, wenn die Einlegung der Beschwerde einen Missbrauch bedeutet. Das Gericht geht mit dieser Möglichkeit jedoch wegen des Verwaltungsaufwands sehr sparsam um: Im vergangenen Jahr wurden in 35 Fällen Missbrauchsgebühren zwischen 100 und 2200 Euro verhängt. Für die neue Gebühr, die in ähnlicher Größenordnung liegen könnte, wäre eine Gesetzesänderung nötig.

Die Hürden für eine Verfassungsbeschwerde sind niedrig: Das Verfahren kostet grundsätzlich keine Gebühren, und es besteht auch keine Pflicht, sich von einem Anwalt vertreten zu lassen. Dieser Charakter des Gerichts als "Bürgergericht" solle auch künftig erhalten bleiben, betonte Voßkuhle. 2010 gingen beim höchsten deutschen Gericht 6251 Verfassungsbeschwerden ein.

Quelle: ntv.de, dpa

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