Ratgeber

Model mit Mängeln Geld trotz Pickeln

Pickel im Gesicht sind kein Kündigungsgrund für ein Fotomodel. Ein Juwelier muss der Model-Agentur das für die Katalogaufnahmen vereinbarte Honorar in voller Höhe überweisen, wie das Landgericht München I in einem nun veröffentlichten Urteil entschied (Az.: 7 O 686/05). Der Richterspruch ist rechtskräftig.

Wegen der "unreinen und teilweise entzündeten Haut" der jungen Frau sei nur ein Foto verwertbar gewesen, sagte der Juwelier. Er kündigte dem Model und behielt den größten Teil der Gage in Höhe von 11.000 Euro ein. Das Gericht gab der Agentur recht, weil sie den Juwelier vor den Aufnahmen über die kleinen Hautunreinheiten informiert habe, als sie ihm Fotos des Models vorlegt habe.

Quelle: ntv.de

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