Ratgeber

Bahn- und Flugreisen Geld zurück wegen Daisy

Gesperrte Bahnstrecken in Norddeutschland, mehr als 300 ausgefallene Flüge am Frankfurter Flughafen: Sturmtief "Daisy" und das Winterwetter haben am Wochenende etliche Reisepläne durchkreuzt. Auch am Montag kam es weiterhin zu Behinderungen im Bahnverkehr. Auf Deutschlands größtem Flughafen normalisierte sich die Lage nach Angaben der Betreibergesellschaft Fraport weitgehend - bis zum Vormittag wurden allerdings erneut 15 Flüge annulliert. Zum Teil können die betroffenen Fahrgäste und Flugpassagiere jetzt Geld zurückverlangen. Hier ein Überblick zu ihren Ansprüchen:

Die Möglichkeiten für Bahnreisende:

Schmerzensgeld fürs Frieren gibt es aber nicht.

Schmerzensgeld fürs Frieren gibt es aber nicht.

(Foto: dpa)

Wer kann eine Entschädigung verlangen?

Jeder, dessen Zug stark verspätet war oder gar nicht gefahren ist. Wenn eine Bahnverbindung ganz ausgefallen ist, "gibt es in der Regel einen Anspruch auf Rückerstattung des Fahrpreises", so eine Sprecherin der Deutschen Bahn. Bei Verspätungen können 25 Prozent des Preises für die einfache Fahrt zurückgefordert werden, wenn der Zug mindestens eine Stunde zu spät sein Ziel erreicht hat. Bei zwei Stunden oder mehr sind es 50 Prozent.

An wen sind die Forderungen zu richten?

Der richtige Ansprechpartner ist das Servicecenter Fahrgastrechte in 60647 Frankfurt, das seit dem vergangenen Jahr die Ansprüche von Bahnkunden reguliert. Es ist telefonisch unter 01805/20 21 78 erreichbar, zum Preis von 14 Cent/Minute. Passagiere müssen ein Formular ausfüllen, das es auf den Bahnhöfen und in den Zügen sowie im Internet unter www.bahn.de und www.fahrgastrechte.info gibt.

Wer hilft, wenn ich mit meiner Entschädigung unzufrieden bin?

Dafür gibt es seit dem 1. Dezember 2009 die Schlichtungsstelle für den öffentlichen Personenverkehr. Sie hat die frühere Schlichtungsstelle Mobilität beim Verkehrsclub Deutschland abgelöst.

Die Möglichkeiten für Flugreisende:

Zu welchen Betreuungsleistungen sind die Airlines verpflichtet?

Wer am Flughafen festsitzt, hat nach zwei Stunden einen Anspruch darauf, kostenlos Essen und Getränke zu bekommen. Auch Möglichkeiten zum Telefonieren oder E-Mail-Schreiben hat die Fluggesellschaft dann zu organisieren. Muss wegen der Verspätung am Flughafen übernachtet werden, hat die Airline das Hotelzimmer zu bezahlen. Die Betreuung müsse die Fluggesellschaft "verschuldensunabhängig" leisten, erklärt Beate Wagner von der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen.

 

Wegen der Verspätung komme ich zu spät an meinen Urlaubsort. Kann ich dafür Geld zurückverlangen?

Pauschalreisende können laut Wagner vom Reiseveranstalter eine Preisminderung fordern. Individualreisende trügen dagegen selbst das Risiko, wenn sie später als geplant am Ziel ankommen - sie bleiben dann möglicherweise auf Kosten für nicht genutzte Hotelnächte sitzen. Auch darüber hinaus gehende Schadenersatzansprüche, die in einer EU-Verordnung für Flugstreichungen und -verspätungen geregelt sind, sieht die Verbraucherschützerin im Falle von "Daisy" eher nicht: Die extremen Wetterbedingungen seien als höhere Gewalt zu werten. Dadurch seien die Fluggesellschaften von den Schadenersatzansprüchen befreit.

Quelle: ntv.de, dpa

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