Sturz auf unsicherem Gehweg Gemeinde muss nicht zahlen
07.09.2011, 14:58 Uhr
Grundsätzlich müssen Gemeinden dafür sorgen, dass ihre Wege in verkehrssicherem Zustand sind.
(Foto: picture alliance / dpa)
Eine Gemeinde ist für die Sicherheit auf ihren Gehwegen verantwortlich. Das bedeutet allerdings nicht, dass ein Fußgänger grundsätzlich erwarten darf, dass der Gehweg mängelfrei ist und immer gefahrlos benutzt werden kann. Das hat das Oberlandesgerichts (OLG) Jena klargestellt. Eine Gemeinde ist also nicht zwangsläufig haftbar, wenn ein Fußgänger wegen einer gut erkennbaren Gefahrenquelle stürzt (Az: 4 U 1040/10).
Das Gericht wies damit die Schadenersatzklage einer Passantin gegen eine Gemeinde ab. Die Klägerin war auf einem Gehweg gestürzt, weil zwei Gehwegplatten fehlten. Sie monierte, die Platten seien schon längere Zeit locker gewesen. Daher habe die Gemeinde ihre Verkehrssicherungspflicht verletzt.
Das OLG sah jedoch keine Pflichtverletzung. Vielmehr habe die Klägerin den Zustand des Gehweges gekannt. Sie hätte ihn daher besonders achtsam benutzen müssen. Zudem sei anzunehmen, dass die Gehwegplatten von Unbekannten mutwillig entfernt worden seien. Bei einem Eingreifen Dritter sei die Gemeinde nicht verpflichtet, die Gefahren unverzüglich zu beseitigen.
Quelle: ntv.de, ino/dpa