Der Raucher vom Balkon Gericht braucht mehr Zeit
07.08.2013, 12:24 Uhr
Einer ist der Genießer - die anderen können nicht mehr genießen.
(Foto: dpa)
Schon wieder beschäftigt sich ein Gericht mit den Folgen des Zigarettenqualms: Das Amtsgericht Rathenow in Brandenburg verhandelt über einen Fall von Rauchern, gegen die ein Nachbar geklagt hat. Er fühlt sich durch das Rauchen auf dem Balkon belästigt.

Soll Rauchen auf dem Balkon verboten werden?
Ein erbitterter Raucher-Streit in einem Vier-Familien-Haus wird die Justiz in Brandenburg noch länger beschäftigen. Zur Frage, wann und wie oft das Rauchen auf einem Balkon in Premnitz erlaubt ist, werde erst im September mit einer Entscheidung gerechnet, sagte eine Sprecherin des Amtsgerichts Rathenow.
Ein Ehepaar hatte geklagt, weil es sich durch den Zigarettenqualm seiner Nachbarn massiv belästigt fühlt. Der Rauch ziehe nach oben, so dass sie ihren eigenen Balkon kaum noch nutzen könnten, argumentierten die Kläger.
Auf Forderungen, nur in ihrer Wohnung oder außerhalb des Hauses zu rauchen, sei das Ehepaar nicht eingegangen. Ihm soll nach dem Willen der Nachbarn künftig das Rauchen auf dem Balkon zwischen 7 und 8, 10 und 11, 13 bis 15, 17 bis 19 sowie 20 bis 23 Uhr untersagt werden. Um der Klage Nachdruck zu verleihen, wurde der Zigarettenkonsum des Ehepaares im Erdgeschoss des Hauses über Wochen genauestens dokumentiert.
Die Beklagten sprachen nach Angaben der Sprecherin in der Verhandlung von lediglich zehn bis zwölf Zigaretten, die sie täglich abwechselnd draußen rauchten. Eine gütliche Einigung scheiterte. Der nächste Gerichtstermin ist für den 6. September anberaumt.
Raucher unterliegt vor Gericht
Der Streit erinnert an einen aufsehenerregenden Fall in Düsseldorf. Dort hat eine Vermieterin die fristlose Kündigung eines langjährigen rauchenden Mieters mit der permanenten gesundheitsgefährdenden Belästigung anderer Mieter begründet. Der 75 Jahre alte Mann hatte den Qualm aus seiner Wohnung durch den Hausflur abziehen lassen. Die Vermieterin konnte sich letztendlich vor Gericht durchsetzen.
Bislang galt das Rauchen in der Wohnung als höchstrichterlich geschützte persönliche Freiheit. Der Bundesgerichtshof ließ aber 2006 und 2008 ausdrücklich offen, ob "exzessives Rauchen" als vertragswidrige Nutzung angesehen werden kann.
Quelle: ntv.de, ppo/dpa