Ratgeber

Handy am Steuer Haarspalterei bei Urteilen

Deifinitiv verboten: Handy am Ohr bei laufendem Motor.

Deifinitiv verboten: Handy am Ohr bei laufendem Motor.

(Foto: picture-alliance / dpa/dpaweb)

Das Handy hat bei den Deutschen dem Auto den Rang des beliebtesten Spielzeugs bereits abgelaufen. Doch was zu Fuß und im Café legal ist, mag der Gesetzgeber nicht im Straßenverkehr. Auch wenn es wie Haarspalterei klingt: Die Gerichte differenzieren hier deutlich und bescheren dem Sünder immer wieder einen Punkt in Flensburg. Die wichtigsten Urteile:

Fall1: Die Fahrerin hatte keine Freisprecheinrichtung installiert. Als es bimmelte, reagierte sie prompt und hielt mit laufendem Motor auf dem Seitenstreifen an. Die Polizei verwarnte sie dennoch. Das angerufene Oberlandesgericht urteilte: Die Verwarnung ist rechtens.

Fall 2: Eine Fahrerin fuhr ohne Freisprecheinrichtung auf eine Kreuzung zu. Sie stoppte vor der roten Ampel, schaltete den Motor aus und begann zu telefonieren. Sie beendete das Gespräch noch bevor die Ampel wieder auf Grün schaltete, legte das Handy weg, startete und fuhr los. Die Polizisten verwarnten auch hier, doch das Oberlandesgericht Hamm urteilte, die Verwarnung ist nicht rechtens. "Dem Gesetzgeber kommt es darauf an, dass man nicht nur anhält, sondern auch den Motor ausschaltet", so Rechtsanwalt Michael Bücken. "Wo man dies tut, ist dem Gesetzgeber erst einmal egal. Hält man im Halteverbot oder behindert den Verkehr, ist dies ein anderer Verstoß."

Fall 3: Die Fahrerin deponierte ihr Handy auf dem Armaturenbrett. Wohl wegen ihres forschen Fahrstils rutschte das Mobiltelefon dauernd von einer Seite zur anderen. Sie fühlte sich genervt, packte das Handy und legte es um. Wegen dieser Aktion verwarnte sie die Polizei, doch das angerufene Oberlandesgericht urteilte, dass in diesem Fall kein Verstoß vorliegt.

Fall 4: Die Fahrerin wollte das Handyverbot beachten, aber die Navigationsfunktion des Handys nutzen. Mit ausgeschalteter Telefonfunktion ließ sie sich von ihrem Handy per GPS durch den Verkehr leiten. Das sah ein Polizist und verwarnte sie. Das Oberwaltungsgericht bestätigte diese Verwarnung. "Für das Gericht war hier entscheidend, dass etwas vom Handydisplay abgelesen und eingetippt wurde, was einer Handynutzung entspricht", so Bücken.

Grundsätzlich sollte man im Auto immer eine Freisprecheinrichtung verwenden und im Zweifelsfall anhalten und den Motor ausstellen, um das Telefonat zu führen.

Quelle: ntv.de

Newsletter
Ich möchte gerne Nachrichten und redaktionelle Artikel von der n-tv Nachrichtenfernsehen GmbH per E-Mail erhalten.
Nicht mehr anzeigen