Autoverkauf bei Ebay Haftung nicht ausschließbar
18.09.2009, 12:18 Uhr
(Foto: picture-alliance / dpa/dpaweb)
Beim Autoverkauf über Ebay kann sich der Verkäufer bei Mängeln nicht immer auf den Haftungsausschluss berufen. In einem Fall vor dem Oberlandesgericht Hamm wurde dieser gegen die öffentliche Sicherheit auf der Straße abgewogen: Ein Verkäufer hatte bei Ebay mit der Bezeichnung "fahrbereit" geworben. Das Auto wurde anschließend bei der Hauptuntersuchung aber als verkehrsunsicher eingestuft, wie die Rechtsanwaltskammer Oldenburg erläutert (Az.: 28 U 42/09). Daher könne der Verkäufer sich nicht auf den bei Ebay üblichen Haftungsausschluss berufen.
Dieser lautete in diesem Fall wörtlich, dass der Wagen von privat zu privat "so, wie er ist" verkauft werde. Damit sollte ausgeschlossen werden, dass später entdeckte Mängel geltend gemacht werden können. Die Richter entschieden allerdings aufgrund der Einschätzung eines Sachverständigen, dass der Wagen beim Verkauf "erhebliche Mängel im Sinne der Straßenverkehrsordnung" aufwies. Der Rücktritt vom Vertrag durch den Käufer sei daher rechtens. Der Verkäufer musste den Kaufpreis von 4909 Euro sowie die Gutachterkosten erstatten.
Quelle: ntv.de, dpa