Ratgeber

Bundessozialgericht zu Energiekosten Hartz-IV-Empfänger zahlen

Empfänger von Hartz-IV-Leistungen müssen ihre Energiekosten weiter aus der so genannten Regelleistung bestreiten. Das Bundessozialgericht in Kassel hat die Klage eines Hilfeempfängers abgelehnt.

Der Kläger wollte die Kosten für Strom und Warmwasser zusätzlich über die Unterkunftsleistung erstattet haben. Allerdings hatte das Jobcenter des Landkreises Konstanz die Abzüge von der Warmmiete falsch berechnet, fanden die Kasseler Richter. Statt 28 Euro für Strom und Warmwasser seien im konkreten Fall höchstens 20,74 Euro zulässig. Auf das Warmwasser entfielen davon 6,22 Euro. Nach Mitteilung des Gerichts war die Höhe der Sätze in den Ländern bislang unterschiedlich. Mit der erstmaligen Nennung einer Summe strebe man eine Vereinheitlichung an (Az.: B 14/7b AS 64/06).

Die Sache wurde an das Landessozialgericht zurückverwiesen. Die Richter in Baden-Württemberg sollen zusätzlich klären, an welchen Krankheiten der Kläger leidet, der Zusatzkosten wegen einer medizinisch notwendigen Vollkost-Ernährung geltend gemacht hatte. Auch in drei weiteren Fällen lehnte es das Gericht ab, die Warmwasserkosten aus der Unterkunftsleistung zu bestreiten.

Quelle: ntv.de

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