Ratgeber

Fördern und Fordern Hartz-IV-Kürzung für Deutschkurs-Verweigerer

Wer Arbeitslosengeld II bezieht, muss nachweisen, dass er sich bemüht, einen neuen Job zu finden. Dazu kann es auch gehören, erstmal einen Sprachkurs zu besuchen, findet das Sozialgericht Wiesbaden.

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(Foto: picture alliance / dpa)

Hartz-IV-Empfängern ohne ausreichende Deutschkenntnisse drohen empfindliche finanzielle Einschnitte, wenn sie die Teilnahme an einem Integrationskurs verweigern. Nach einem nun veröffentlichten Urteil des Sozialgerichts Wiesbaden sind die Empfänger der Sozialleistungen verpflichtet, alle Möglichkeiten auszuschöpfen, um ihre Situation auf dem Arbeitsmarkt zu verbessern. Eine unerlässliche Voraussetzung sei dabei das Beherrschen der deutschen Sprache in Wort und Schrift. (Az: S 12 AS 484/10)

Eine türkische Mutter von vier Kindern war von ihrem Jobcenter dazu aufgefordert worden, dreimal wöchentlich einen Integrationskurs an der Volkshochschule zu besuchen. Da sich die Frau aber nicht zu dem Kurs zur Verbesserung ihrer Sprachkenntnisse anmeldete, kürzte das Jobcenter ihre Leistungen für drei Monate um 30 Prozent. Dagegen klagte die Frau.

Das Sozialgericht sah die Sanktion jedoch als rechtmäßig an. Das Sozialgesetzbuch II beruhe auf dem Prinzip des "Förderns und Forderns". Die Teilnahme an dem Kurs diene daher dem gesetzlich angestrebten Ziel und sei auch zumutbar gewesen.

Quelle: ntv.de, dpa

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